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Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen im Zuge der Coronapandemie erlässt die Landeshauptstadt Mainz die nachfolgende Allgemeinverfügung, welche die Regelungen der aktuell gültigen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) ergänzt.


Allgemeinverfügung gilt bis 20. Januar 2022

Die Stadt Mainz legt auf diesem Wege erneut die Maskenpflicht für den Mainzer Wochenmarkt wie folgt fest: Auf dem Markt, Höfchen, Liebfrauenplatz, Gutenbergplatz (Theaterseite) gilt beim Wochenmarkt in Warte-, Ansteh- und Verkaufssituationen für Besucher als auch Beschicker, die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 der 29. CoBeLVO. § 3 und Abs. 3 der 29. CoBeLVO. Die übrigen Regelungen der 29. Verordnung bleiben unberührt.

Die Allgemeinverfügung trat am Freitag (14. Januar 2022) um 0.00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 20. Januar 2022. Der Vollzugsdienst der Landeshauptstadt Mainz wird die Einhaltung der Regelungen überprüfen und bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.