Verrückte Welt… Im bayrischen Garching fühlt sich ein Patentanwalt vom Schneeräumdienst in seinem Schlaf gestört.

Im konkreten Fall wird vor seinem Wohnhaus, welche in der Nachbarschaft eines Kindergartens liegt, bereits vor sieben Uhr der Gehweg und die entsprechenden Zugänge von Schnee und Eis geräumt. So wird der Anwalt jeden Morgen durch die Räumfahrzeuge aus seinem Schlaf gerissen. Bereits seit 2017 dauert der Streit mit dem evangelischen Kindergarten. In der Vergangenheit hatte ein privater Räumdienst den Winterdienst ausgeführt und bereits gegen vier Uhr angefangen. Einsichtig hatte der Träger des Kindergartens, der Evangelisch-Lutherische Dekanatsbezirk München zugesichert, dass später geräumt wird.

Doch auch dieses passt dem Anwalt nun nicht. Da er um 07:15 Uhr erst aufstehe, der Räumdienst jedoch bereits eine Stunde früher beginne, fühlt er sich in seinem Schlaf gestört. Außerdem würden sich die „Schneeschaufler“ auch noch lautstark vor dem Kindergarten unterhalten.

„Aber nicht vor meinem Fenster“

Zwar habe er Verständnis dafür, dass die Gehwege vor dem Kindergarten für die Kinder und Eltern rechtzeitig geräumt werden müssen. Der Anwalt wird im Münchner Merkur zitiert „Aber vor meinem Schlafzimmer passt mir das eben nicht“.
Er sei der Auffassung, dass die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr einzuhalten sei. Wie das Ordnungsamt Garching widerspricht der Auffassung, denn Räumfahrzeuge müssen sich nicht an Ruhezeiten halten.

Nach Information des Münchner Magazines kam es bisher noch zu keiner Klage, da sich der Anwalt einen fairen Kompromiss wünscht.