StartKreis Groß-GerauStadt Mörfelden-Walldorf erinnert an nächtliches Mähroboter-Verbot

Stadt Mörfelden-Walldorf erinnert an nächtliches Mähroboter-Verbot

Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld

Wenn es abends dunkel wird, machen sich Igel auf die Suche nach Nahrung. Dabei können die geschützten Wildtiere in Gärten auf eine gefährliche Begegnung treffen: Mähroboter erkennen zusammengerollte Igel häufig nicht und können ihnen schwere Verletzungen zufügen. Die Stadt Mörfelden-Walldorf weist deshalb auf das nächtliche Betriebsverbot für die Geräte im Kreis Groß-Gerau hin.

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Mähroboter müssen nachts in der Ladestation bleiben

Auf Grundlage einer Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde gilt im gesamten Kreis Groß-Gerau – mit Ausnahme von Rüsselsheim – ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter. Die Abteilung Klima- und Umweltschutz der Stadt Mörfelden-Walldorf appelliert an alle Besitzerinnen und Besitzer, die geltenden Zeiten einzuhalten.

„Mähroboter müssen bereits eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang in ihren Ladestationen bleiben“, erklärt Hannah Hamm aus der Abteilung Klima- und Umweltschutz. Da sich Sonnenauf- und -untergang im Jahresverlauf und von Tag zu Tag verschieben, sollten Nutzer die jeweiligen Zeiten berücksichtigen.

Warum Mähroboter für Igel gefährlich sind

Igel sind besonders in der Dämmerung und nachts aktiv. Treffen sie auf eine Gefahr, laufen sie nicht unbedingt davon, sondern rollen sich häufig zusammen. Die Sensoren vieler Mähroboter erkennen die Tiere in dieser Haltung nicht zuverlässig. Dadurch können die Geräte über die Igel fahren und schwere Schnittverletzungen verursachen, die im schlimmsten Fall tödlich enden.

„Das nächtliche Fahrverbot ist ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz. Seit Jahren nimmt der Bestand des Braunbrustigels ab und er gilt als potenziell gefährdet“, sagt Hamm.

Besonders problematisch ist, dass verletzte Tiere nicht immer sofort entdeckt werden. Wie Hamm aus der Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau zitiert: „Verletzte Tiere leiden meist sehr lange und erheblich, denn die Verletzungen betreffen selten die Gliedmaßen. Dadurch können sie sich zunächst in ein Versteck zurückziehen, wo sie etwa vom Menschen nicht sofort gefunden werden“.

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Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen

Wer seinen Mähroboter während der verbotenen Zeiten in der Dunkelheit fahren lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Stadt ruft deshalb dazu auf, die Geräte rechtzeitig vor Sonnenuntergang abzustellen und erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit am Morgen wieder einzusetzen.

Mit der Einhaltung des nächtlichen Betriebsverbots können Gartenbesitzer dazu beitragen, Igel und andere Wildtiere zu schützen.