Nachrichten Kurzmeldung | Am 2. November ist die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, die bis zum 30. November gilt. Im Gegensatz zum Corona-Lockdown im Frühjahr bleiben die städtischen Spielplätze diesmal geöffnet. Doch die Verordnung enthält unter anderem die Regelung, dass eine „Maskenpflicht auf Spielplätzen für Erwachsene“ sowie das Abstandsgebot gilt. Darauf weist die Landeshauptstadt Mainz hin. Zur Zeit werden entsprechende Hinweise auf den städtischen Spielplätzen angebracht.