Mainz
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Das städtische Briefwahlbüro im Stadthaus, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 (Erdgeschoss) öffnet für potentielle Briefwähler zur Wahl zum 20. Bundestag am 26. September 2021 am Montag, 16. August 2021, seine Türen.



Wahlbenachrichtungen sind unterwegs

Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Bürgerinnen und Bürgern in Mainz mit dem Postversand in den nächsten Tagen (bis spätestens Ende der 35. Kalenderwoche) zu.
Besucher werden gebeten, den barrierefreien Zugang des Briefwahlbüros über die Große Bleiche zu nutzen. Der Eingang ist ausgeschildert. Bitte tragen Sie einen Mund-Nasenschutz und bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber mit.

Sollte ein Wahlberechtigter am 26. September 2021 seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, so besteht für wahlberechtigte Mainzer Bürger unter der Anschrift
Stadtverwaltung Mainz – Briefwahlbüro – Stadthaus Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 55115 Mainz die Möglichkeit, schriftlich – unter Verwendung der Wahlbenachrichtigung – die Briefwahlunterlagen für die Wahl zu beantragen.

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen zu den aufgeführten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 06131 – 121500 erreichbar. Zudem besteht die Möglichkeit, per email unter briefwahlbuero@stadt.mainz.de in Kontakt zu treten.

Bei einer persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Soll hingegen eine beauftragte Person die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl abholen, so muss der Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person ausstellen. Der/die Beauftragte muss dem Briefwahlbüro schriftlich versichern, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:

Montag und Mittwoch 08.00 – 18.00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr,
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr.

Achtung: Am Freitag, 24. September 2021, ist das Briefwahlbüro überdies von 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.

Die Briefwahlunterlagen müssen an diesem Freitag, 24. September 2021, bis spätestens um 18.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung (Attest erforderlich) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht noch am Wahlsonntag, 26. September 2021, bis spätestens 15.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt und ausgestellt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Sonntag, 26. September 2021, bis spätestens 18.00 Uhr, dem Wahlbüro vorliegen müssen.
Wir bitten daher eindringlich, die Wahlunterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. ausgefüllt zurück zu senden.

Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, werden gebeten, die Briefwahlunterlagen nicht in ihrem angestammten Wahllokal abzugeben, sondern zentral im Briefwahlbüro im Stadthaus Groß Bleiche, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 (Erdgeschoss).

Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.

Sollten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die glauben wahlberechtigt zu sein, bis zum Sonntag, 05. September 2021, noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 06131-121500 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen. Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.