Symbolbild BYC News8 scaled
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Auch der Entsorgungsbetrieb der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz muss auf aktuelle Kostenentwicklungen reagieren. Aus diesem Grund werden zum neuen Jahr 2023 die Abfall- und die Straßenreinigungsgebühren – vorbehaltlich der Zustimmung des Gremien – angepasst.

Neben Lohnkosten schlagen beispielsweise die gestiegenen Sprit-Preise deutlich zu Buche

Seit nunmehr über 20 Jahren sind die Abfallgebühren in Mainz stabil – bei gleichbleibendem Serviceangebot ohne jegliche Abstriche. Schadstoffmobil, Schadstoffannahmestelle, Vollservice, viermal im Jahr kostenfreier Sperrmüll für Privathaushalte, Abholung der Weihnachtsbäume, gut erreichbare Wertstoffhöfe oder die großen, teils komplett erneuerten Recyclinghöfe – dies sind nur einige der in der Abfallgebühr enthaltenen Leistungen, die nicht in allen Kommunen selbstverständlich sind. Und: Im Bereich der Straßenreinigung konnten im Jahre 2018 die Gebühren wegen guter Wirtschaftlichkeit sogar gesenkt werden.

Jedoch sind in den letzten Jahren, gerade aber auch aktuell, enorme Kostensteigerungen in verschiedenen Sektoren zu verzeichnen. Neben Lohnkosten schlagen beispielsweise die gestiegenen Sprit-Preise deutlich zu Buche (der EB verzeichnet über 1 Millionen Euro Mehrkosten). Dies kann durch weitere Sparmaßnahmen nicht kompensiert werden, zumal auch weiterhin in betriebliche Entwicklungen investiert werden muss, wie im Bereich Digitalisierung und Fahrzeugtechnik. Der Entsorgungsbetrieb ist dabei verpflichtet, Gebühren so zu kalkulieren, dass keine Gewinne, aber eben auch keine Verluste verzeichnet werden. Um den umfangreichen Service zu erhalten und die steigenden Kosten auf allen Gebieten aufzufangen, müssen daher beide Gebührenposten erhöht werden.

Beispiele

Die Jahresgebühr für eine 60 Liter Restabfalltonne bei 14-tägiger Leerung – inklusive einer 60 Liter Biotonne (wöchentlich) und 120 Liter Papiertonne (14-tägig) – erhöht sich von 98,16 Euro auf 122,81 Euro. Durch Teilservice (auf Antrag) kann die Jahresgebühr um 17,04 Euro ermäßigt werden.

Die Jahresgebühr für die einmalige Reinigung pro Woche eines Straßenbereichs mit einer Länge von 20 Meter erhöht sich von 180 Euro auf 234 Euro.

Gut zu wissen: Das Bioabfall-Freivolumen wurde zeitgleich angepasst und liefert somit mehr Service. So ist bei einer 120 Liter Restabfalltonne (14-tägige Leerung) eine 120 Liter Biotonne (wöchentliche Leerung) in der Abfallgebühr enthalten (zuvor war es nur eine 60 Liter Biotonne mit wöchentlicher Leerung).

Außerdem wurden die Gebühren so kalkuliert, dass trotz der CO2-Abgabe, die 2024 mit rund 30 Euro pro Tonne Abfall zu Buche schlägt, im Jahre 2024 keine weitere Gebührenerhöhung vorgesehen ist.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen die Abfallberatung gern zur Verfügung unter Telefon 06131-12 34 56.