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Anlässlich der Veranstaltungen im Rahmen der Straßenfastnacht in Mainz weist die Polizei auf folgende Flugverbotszone hin: Das Stadtgebiet Mainz ist im Bereich der Zugstrecke und bis zum Rhein bei der deutschen Flugsicherung als Einsatzort der Polizei angemeldet. Es wurde dazu ein NOTAM (Notice to Airmen) veröffentlicht, welches vom 8. Februar 24, 10:00 Uhr bis zum 12. Februar 2024, 19:00 Uhr sämtliche Flüge mit Drohnen oder Modellfliegern untersagt.

Diese Regelung bezieht sich auf § 21h LuftVO, wonach es verboten ist über oder in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 Meter an Einsatzstellen der Polizei zu fliegen.