Symbolbild Polizei
Symbolbild Polizei

Mit einer Einkaufstüte voller Handgranaten erschien ein 78-Jähriger gestern Mittag, 17. Julia 2024 auf der Wache der Polizeiinspektion Mainz 2 am Valenciaplatz. Der Mann wollte zur Mittagszeit zwei Stab-Granaten abgeben, die sein Enkel in einem Waldstück bei Ober-Olm gefunden hatte. Die Polizeibeamten brachten die Fundstücke aus dem Zweiten Weltkrieg vorsichtig vor das Gebäude und sperrten den Bereich ab.

Experteneinschätzung und Sicherung der Granaten

Kurz darauf begutachteten Experten des Landeskriminalamtes Mainz die Granaten und stuften sie als ungefährlich ein. Die Stab-Granaten wurden anschließend durch den Entschärferdienst in Verwahrung genommen, um sie später zu vernichten.

Wichtige Hinweise zum Umgang mit Kampfmitteln

Sollten Sie sogenannte Kampfmittel auffinden, gilt:

  • Melden Sie den Fund unverzüglich bei der Polizei oder dem Ordnungsamt!
  • Berühren Sie die Kampfmittel nicht und belassen Sie sie an der Fundstelle. Stellen Sie bei Bauarbeiten die Arbeiten sofort ein.
  • Alle Kampfmittel sind potenziell lebensgefährlich. Größe und Form sagen nichts über die Gefahr aus.
  • Kampfmittel im Sinne der Kampfmittelbeseitigung Rheinland-Pfalz umfassen sämtliche in den beiden Weltkriegen verwendeten Munitionsarten, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition.

Sollten Sie beispielsweise bei Haushaltsauflösungen alte Waffen oder Munition finden, so gilt ebenfalls:

  • Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder das Ordnungsamt.
  • Bei Schusswaffen: Wenn Sie den Ladezustand nicht gefahrlos prüfen können, lassen Sie die Waffe dort, wo Sie sie gefunden haben, und sichern Sie den Fundort ab.
  • Verhindern Sie den Zugang anderer Personen, insbesondere von Kindern, zur Fundstelle.

Bei der anschließenden Verwahrung und Vernichtung der Waffen oder Gegenstände entstehen Ihnen keine Kosten.