Insolvenz Symbolbild
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Insolvenz Mainz: Das Amtsgericht Mainz hat am 10. März 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Pflegedienst Gemeinsam GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Weberstraße 1, 55130 Mainz, steht damit unter Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Als solcher wurde der Mainzer Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch von der Kanzlei BGP Insolvenzverwalter bestellt.

Gerichtsbeschluss

Laut Gerichtsbeschluss sind Verfügungen der Pflegedienst Gemeinsam GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Alle Gläubiger und Schuldner des Unternehmens sind angewiesen, ihre Zahlungen und Forderungen nur unter Berücksichtigung des Beschlusses zu leisten.

Möglichkeit zur Beschwerde

Die Entscheidung des Amtsgerichts kann von der Pflegedienst Gemeinsam GmbH mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Ebenso haben Gläubiger die Möglichkeit, eine Beschwerde einzulegen, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts infrage stellen. Die Frist für eine solche Beschwerde beträgt zwei Wochen ab der Zustellung des Beschlusses.

Kontakt Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch
c/o BGP Insolvenzverwalter
Kaiserstraße 39
55116 Mainz
Tel.: 06131/3337960
Fax: 06131/3337961
E-Mail: mail@bgp-insol.de