Uniklinik Mainz
Uniklinik Mainz

Am 19. Juli 2023 ab 12.00 Uhr demonstrieren Mainzer Medizinstudenten vor dem Haupteingang der Universitätsmedizin Mainz im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) für faire Ausbildungsbedingungen im Praktischen Jahr.

Hierzu teilen die Studierenden mit:

Das Praktische Jahr (PJ) ist das letzte Jahr des Medizinstudiums und soll nach zehn theoriebetonten Semestern auf den praktischen Berufsalltag vorbereiten. Leider kann dieses Ziel oft nicht erfüllt werden, da ausreichende Standards für Lehre, Arbeitsbedingungen und Aufwandsentschädigung fehlen. Studierende werden nicht nur häufig unzureichend angeleitet und unterrichtet, sondern dürfen sich zudem nicht regulär krankmelden.

Hinzu kommt, dass viele Studierende für ihre Vollzeittätigkeit im Praktischen Jahr gar keine oder eine derart geringe Aufwandsentschädigung erhalten, dass sie nicht einmal ihre Miete bezahlen können.

Die Studierenden wollen mit dem Aktionstag ihren vier Kernforderungen an das Bundesministerium für Gesundheit Nachdruck verleihen:

Zum Einen fordern sie die Trennung der Krankheitstagen von den Fehltagen. Derzeit stehen Studierenden im gesamten Praktischen Jahr 30 Fehltage zu, welche nicht nur als Urlaubs- und Studientagen dienen, sondern auch bei krankheitsbedingtem Ausfall herangezogen werden. Eine Krankmeldung abseits dieser Fehltage ist nicht möglich, auch nicht mit einem Attest.

„Es kann nicht sein, dass wir krank Patienten behandeln, geplante freie Zeit aufopfern müssen, wenn das Leben dazwischenfunkt, und zudem die Krankheitstage für die Vorbereitung aufs dritte Staatsexamen sparen!”, sagt Michelle Gabor, Mitglied der Mainzer Fachschaft Humanmedizin – Klinik.

Zum Anderen fordern die Studierenden eine bundesweit verpflichtende Mindestaufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes. Derzeit liegt die Zahlung einer Aufwandsentschädigung im Ermessen der jeweiligen Lehrkrankenhäuser (bei der Universitätsmedizin Mainz aktuell beispielsweise umgerechnet 2,47 € die Stunde inkl. vierteljährlichem Essenszuschlag), eine verpflichtende Entlohnung gibt es trotz Vollzeittätigkeit nicht.

Nebenjob in manchen Fällen notwendig

„Manche PJ-Studierende müssen neben der Vollzeittätigkeit im Praktischen Jahr einen Nebenjob annehmen. Das Praktische Jahr soll uns auf das dritte Staatsexamen und den darauf folgenden Berufseinstieg vorbereiten. Dafür ist es essentiell, sich voll und ganz auf die Tätigkeit im Krankenhaus konzentrieren zu können und sich nicht gleichzeitig fragen zu müssen, wie man im nächsten Monat die Miete zahlen soll”, meint Theresa Gemke, Medizin-Studierende aus Mainz.

Außerdem fordern die Studierenden feste Standards für die Lehre im Praktischen Jahr, zum Beispiel in Bezug auf die Betreuung und Lehrveranstaltungen sowie einen Mindestabstand zwischen dem Ende des PJ und dem dritten Staatsexamen in Höhe von vier Wochen, um eine ausreichende Vorbereitungszeit auf die Abschlussprüfung des Medizinstudiums zu gewährleisten.