Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden: Ein TikToker aus Mainz, darf vorerst keine Katzen mehr halten oder betreuen. Zudem bleibt die Wegnahme seiner Tiere rechtmäßig. Das Gericht lehnte den Eilantrag des Mannes ab und folgte damit den Maßnahmen des zuständigen Veterinäramts.
Videos lösen Welle von Anzeigen aus
Ausgangspunkt des Verfahrens waren mehrere Videos, die der Antragsteller auf seinem TikTok-Account veröffentlichte. In den Aufnahmen ist zu sehen, wie er mit einer Katze umgeht: Er schor das Tier unter anderem mit einem Rasiergerät in der Badewanne und drehte es mehrfach mit hoher Geschwindigkeit auf dem Boden im Kreis. Die Videos lösten erhebliche Reaktionen aus. Beim zuständigen Veterinäramt gingen zahlreiche Meldungen wegen des Verdachts auf Tierquälerei ein, zudem wurde die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. aktiv. Jana Hoger, Tierpsychologin und Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA, erklärte dazu, der Fall sei selbst für langjährige Tierschützer kaum auszuhalten. Die Katzen müssten umgehend durch die zuständigen Behörden aus der Haltung genommen werden, außerdem werde eine konsequente Bestrafung des Verantwortlichen gefordert, verbunden mit einem lebenslangen Tierhalteverbot.
In der Folge griff die Behörde ein: Bei einer Kontrolle vor Ort nahm eine Amtstierärztin fünf Katzen aus der Wohnung des Mannes an sich und brachte sie in einer anderen Unterbringung unter.
Veterinäramt verhängt Haltungsverbot
Auf Grundlage von § 16a des Tierschutzgesetzes ordnete das Veterinäramt ein Katzenhaltungs- und Betreuungsverbot an. Außerdem verpflichtete es den TikToker, die dauerhafte Fortnahme und Einziehung der Tiere zu dulden. Ziel der Maßnahme war es, weiteres Leiden der Katzen zu verhindern. Der Mann wehrte sich gegen diese Entscheidung. In seinem Eilantrag argumentierte er, er habe die Tiere nicht vernachlässigt. Das Drehen der Katze sei aus Unwissenheit erfolgt, während das Scheren der Fellpflege gedient habe. Zudem seien die Maßnahmen unverhältnismäßig, da er bislang nicht auffällig geworden sei.
Mainzer Gericht sieht schwere Misshandlung
Das Verwaltungsgericht Mainz folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Es erklärte den Antrag teilweise bereits für unzulässig, da eine der Katzen – die Mutterkatze – zwischenzeitlich an Dritte vermittelt worden war. Eine Rückgängigmachung der Maßnahme sei daher nicht mehr möglich. Im Übrigen wies das Gericht den Antrag als unbegründet zurück. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Videos deutliche Hinweise auf eine schwere und wiederholte Misshandlung liefern. Besonders ins Gewicht fiel, dass der Antragsteller die Katze rund 20 Mal sehr schnell drehte. Dadurch habe er ihr offensichtlich Schwindel zugefügt und ihr Orientierungsvermögen vorübergehend beeinträchtigt.
Kein sachlicher Grund für das Scheren
Auch das Scheren des Fells bewertete das Gericht kritisch. Ein tierschutzgerechter Anlass sei nicht erkennbar gewesen. Zudem ging die Kammer davon aus, dass dabei die empfindlichen Schnurrhaare der Katze gekürzt wurden. Diese sogenannten Vibrissen sind für Orientierung, Jagd und Kommunikation wichtig. Ihr Abschneiden stelle daher einen erheblichen Eingriff in das Wohl des Tieres dar. Ob zusätzlich ein sexueller Missbrauch vorlag, ließ das Gericht offen. Für die Entscheidung reichten die festgestellten Misshandlungen bereits aus.
Schutz der Tiere hat Vorrang
Am Ende überwog für das Gericht der Tierschutz eindeutig das Interesse des Antragstellers. Das Haltungs- und Betreuungsverbot sei rechtmäßig und verhältnismäßig. Damit bleibt der TikToker vorerst von der Katzenhaltung ausgeschlossen.
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