Die Polizei Mainz hat am vergangenen Wochenende gezielte Kontrollen zur Einhaltung des Messerverbots durchgeführt. Grundlage der Maßnahmen waren sowohl die Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr (LVO) als auch die Regelungen des Waffengesetzes (§ 42 WaffG). Die Kontrollen fanden im ÖPNV sowie im Umfeld des Mainzer Weihnachtsmarktes statt.
Schwerpunkt an Haltestellen und Markt-Zugängen
Bereits am Freitag, dem 12. Dezember 2025, kontrollierten Einsatzkräfte Haltestellen in der Mainzer Innenstadt, insbesondere in unmittelbarer Nähe der Weihnachtsmärkte. Am Samstag, 13. Dezember 2025, verlagerte die Polizei ihre Kontrollschwerpunkte gezielt an die Zugänge zum Mainzer Weihnachtsmarkt.
Dabei richtete sich die Aufmerksamkeit sowohl auf Besucherinnen und Besucher des Marktes als auch auf Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs.
Taschenkontrollen in Mainz ohne Beanstandungen
Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte 15 Personen intensiver. Neben den Personalien kontrollierten die Beamtinnen und Beamten auch mitgeführte Taschen und Behältnisse. Trotz der intensiven Maßnahmen stellten sie keine Verstöße gegen das Messerverbot oder gegen das Waffengesetz im ÖPNV fest.
Die Polizei führte die Kontrollen mit besonderer Rücksichtnahme durch, um Beeinträchtigungen für den laufenden Betrieb des ÖPNV sowie für unbeteiligte Personen so gering wie möglich zu halten.
Positive Resonanz nach anfänglicher Irritation
Zunächst reagierten einige der kontrollierten Personen irritiert auf die Maßnahmen. Nach einer entsprechenden Erklärung der rechtlichen Hintergründe und der geltenden Vorschriften zeigten sie jedoch Verständnis. Nach Angaben der Polizei wurden die Kontrollen letztlich überwiegend positiv aufgenommen.
Kontrollen sollen fortgesetzt werden
Die Polizei Mainz bewertet die verstärkten Kontrollen als wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig kündigte sie an, vergleichbare präventive Maßnahmen im ÖPNV sowie bei Großveranstaltungen auch künftig und ohne vorherige Ankündigung fortzusetzen.
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