Insolvenz PAOLONI Deutschland UG – Über das Vermögen der PAOLONI DEUTSCHLAND UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz am Adam-Allendorf-Weg 1 in Mainz (AG Mainz, HRB 50611), vertreten durch Geschäftsführer X. Piao, ist am 2. Januar 2026 um 9:00 Uhr das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Mainz eröffnet worden.
Gegenstand der Paolini Deutschland UG: Vermittlung und Verkauf in Großhandel von insbesondere Obst, Gemüse, Meeresfrüchten, Fischen und Fleisch deutschland- und europaweit.
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf von der Kanzlei Neussel KPA, Kaufmannshof 1, 55120 Mainz (Tel.: 06131-626080, E-Mail: kanzlei@neusselkpa.de).
Gläubiger der PAOLONI Deutschland UG werden gebeten:
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Forderungen anmelden: Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) müssen schriftlich beim Insolvenzverwalter eingereicht werden. Beizufügen sind alle relevanten Unterlagen wie Rechnungen oder Verträge. Die Frist endet am 27. Februar 2026.
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Sicherungsrechte melden: Wer Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Unternehmens geltend macht, muss dies unverzüglich dem Insolvenzverwalter mitteilen. Dazu gehören Angaben zum Gegenstand, Art und Grund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung. Unterlassungen können Schadensersatzpflicht nach sich ziehen (§ 28 Abs. 2 InsO).
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Leistungen einstellen: Personen mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Unternehmen sollen diese nicht mehr an die Gesellschaft, sondern an den Insolvenzverwalter leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich geführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Als Stichtag für Berichte und Prüfungen gilt der 30. März 2026. Bis dahin müssen auch schriftliche Widersprüche gegen Forderungen beim Mainzer Insolvenzgericht eingegangen sein.
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