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Insolvenz der Mainzer IMC Systems GmbH

Das Amtsgericht Mainz hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IMC Systems GmbH mit Sitz in Mainz am 23. Dezember 2025 um 10.15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 42664 eingetragen.

Gegenstand der IMC Systems GmbH: Information, Beratung Schulung und der Vertrieb von Geräten sowie Hard- und Software für die Anwendung im medizinischen bzw. zahnmedizinischen Bereich

Mit dem Beschluss sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Wiesbadener Rechtsanwalt Stephan Fluck.

Zugleich wurden die Schuldner der IMC Systems GmbH aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.

Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch Gläubigern offen, sofern die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mainz einzureichen.

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