Nach kurzen Beratungen der Ministerkonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel wurden an diesem Sonntag (13.12.2020) neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.


Kontakte müssen wieder nachverfolgbar werden

Das formulierte Ziel ist es, wieder eine Inzidenz in ganz Deutschland von unter 50 zu erreichen, so dass eine Nachverfolgbarkeit aller Kontakte wieder gewährleistet werden kann.

Die neuen Maßnahmen gelten ab Mittwoch, 16.12.20 zunächst bis 10.01.2021. Es wurde jedoch klar formuliert, dass die Maßnahmen auch darüber hinaus verlängert werden könnten, so lange bis das Ziel erreicht ist.

Die Maßnahmen im Einzelnen

  • Treffen von Menschen ist bis maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt.
  • Für die Zeit von 24. bis 26.12.20 gilt eine Ausnahmeregelung. Zusammenkünfte von mit bis zu vier weiteren Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, sind erlaubt.
  • Kinder bis 14 Jahren zählen bei diesen Regelungen nicht mit.
  • Eine sogenannte Schutzwoche vorher wird empfohlen, in der man die eigenen Kontakte maximal reduziert.
  • Für Silvester und Neujahr wird bundesweit ein Versammlungsverbot umgesetzt sowie erstmalig der Verkauf von Pyrotechnik generell verboten.
  • Der Handel wird ab 16.12.20 geschlossen, hierzu zählen auch Dienstleister wie zum Beispiel Friseure. Ein außer-Haus-Verkauf von Speisen ist weiterhin erlaubt.
  • Schulen und Kindergärten werden ab 16.12.20 ebenfalls geschlossen und die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Notbetreuungen werden erneut eingerichtet.
  • Arbeitgeber werden gebeten, soweit möglich Betriebsferien in dieser Zeit zu machen oder allen Mitarbeiter:innen für die dies möglich ist, Home-Office zu ermöglichen.
  • Für Alten- und Pflegeheime gibt es eine verpflichtende Testung zwei Mal wöchentlich.

Finanzielle Wirtschafts- und Überbrückungshilfen soll es für direkt und indirekt Betroffene geben. Die genauen Details der einzelnen Maßnahmen werden in den kommenden Tagen ausgearbeitet. Hierunter zählt auch die Frage, wie Bundesländer, in denen die Weihnachtsferien nicht bis zum 10.01.21 gehen, die neuen Regelungen umsetzen.



Update für Rheinland-Pfalz:

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat am heutigen Sonntag in einer Pressekonferenz über den Shutdown in Rheinland-Pfalz informiert. Nach der Ministerpräsidenten-Runde wurde heute im Corona-Kabinett über weitergehende Maßnahmen beraten. Entsprechende Rechtsverordnungen sollen in Rheinland-Pfalz am morgigen Montag (14.12.20) auf den Weg gebracht werden.

Schulen und Kindergärten: Schüler werden in RLP ab 16.12.20 von der Präsenzpflicht befreit, die Schulen bleiben aber offen für alle, die eine Betreuung für diese drei Tage zu Hause nicht ermöglichen können. Von 04. bis 15.01.21 soll es Fernunterricht für alle Klassen ab der Grundschule geben. Hiervon ausgenommen sind die Abiturklassen, für die es Präsenzunterricht geben wird. Ebenfalls ab 04.01.21 wird eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis 7. Klasse eingerichtet, deren Eltern es nicht möglich ist, eine Betreuung zu Hause zu gewährleisten. Kindergärten bleiben für diesen Personenkreis ebenfalls geöffnet.

Regelungen für Weihnachten und Silvester: Für Zusammenkünfte werden die im Bund getroffenen Regelungen übernommen. Ebenfalls wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten und sowohl Versammlungen als auch das Abschießen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Flächen untersagt. Diese Regelung wird auch erlassen um Krankenhäuser im Hinblick auf die Versorgung von möglichen Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu entlasten.

Geschäfte und Handel: Alle Geschäfte werden geschlossen mit Ausnahme von Geschäften für die Versorgung des täglichen Bedarfs. Zu den Ausnahmen zählen neben Supermärkten unter anderem auch Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Wochenmärkte, Reformhäuser, Drogerien, Banken, Sparkassen und Autoreparatur-Werkstätten. Baumärkte werden geschlossen, jedoch ein Weihnachtsbaumverkauf im Freien soll weiterhin möglich sein. Ob auch Großhandel für die Baubranche und Handwerksbetriebe geschlossen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Kirchen: Gottesdienste sollen unter strengen Regeln erlaubt werden. Zu diesen Regeln zählen ein Mindestabstand von 1,5 Metern, Maskenpflicht und das Verbot von Gesang, da durch das Singen besonders viele Aerosole ausgestoßen werden.

Alten- und Pflegeheime: Die wöchentliche Testpflicht wird auf zweimal wöchentlich verdoppelt. In Gebieten mit einer Inzidenz über 200 (aktuell 13 Kreise) wird die Testpflicht auf Besucher erweitert. Um die vermehrten Testungen umsetzen zu können und zu verhindern, dass Besuche mangels Kapazitäten nicht stattfinden können, sollen zur Unterstützung der Alten- und Pflegeheime Gespräche mit den Sanitäts- und Hilfsdiensten geführt werden.

Alle Details werden in den nächsten Tagen ausgearbeitet und bekannt gegeben.