Mord im Schlosspark Wiesbaden – Urteil gefällt: Es ist ein Fall, der durch seine beispiellose Grausamkeit und ein bizarres Motiv erschüttert: Das Landgericht Wiesbaden hat heute das Urteil gegen den 57-jährigen Mann gesprochen, der im Mai vergangenen Jahres einen wehrlosen Rentner im Schlosspark Biebrich getötet hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Mordlust und Heimtücke handelte, und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Der Morgen endete im Albtraum
Der Vorfall ereignete sich am Freitag, den 9. Mai 2025. Gegen 9:30 Uhr suchte der Täter den Schlosspark in Wiesbaden-Biebrich gezielt auf, um einen Menschen zu töten. Zunächst hatte er eine ältere Frau im Visier, die jedoch rechtzeitig abdrehte. Schließlich traf er auf den 86-jährigen Senior, der mit seinem Gehstock im Park spazieren ging. Ohne Vorwarnung ging der 57-Jährige auf den Rentner los. Die Anklage schilderte ein erschütterndes Bild: Insgesamt 81 Mal stach der Täter auf sein Opfer ein. Der Senior hatte keine Chance und verblutete noch am Tatort innerhalb weniger Minuten.
Das schockierende Motiv: „Suicide by Cop“
Was die Ermittler und die Öffentlichkeit besonders fassungslos machte, war der Grund für die Tat. Der Angeklagte gab an, dass er sterben wollte, aber nicht den Mut zum Suizid aufbrachte. Er wählte ein älteres Opfer, weil dessen „Lebenserwartung ohnehin geringer sei“. Sein Ziel war es, nach der Tat von den eintreffenden Polizeibeamten erschossen zu werden – ein Phänomen, das Experten als „Suicide by Cop“ bezeichnen. Doch der Plan schlug fehl: Die Polizisten überwältigten den Mann, ohne von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
Gutachten bestätigt Schuldfähigkeit
Während des Prozesses stand die Frage im Raum, ob der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig sei. Ein psychiatrisches Gutachten kam jedoch zu dem Schluss, dass der Angeklagte die Tat bewusst geplant und vorbereitet hatte. Er verließ an jenem Morgen sein Haus mit der festen Absicht, zu töten. Die Richter folgten in ihrem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft und stuften die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen ein.
Ein Signal der Gerechtigkeit
Mit der Verurteilung zu lebenslanger Haft endet ein Prozess, der die Bewohner von Wiesbaden und der gesamten Region Mainz-Wiesbaden tief bewegt hat. Der Schlosspark, eigentlich ein Ort der Ruhe und Erholung, wurde zum Schauplatz eines Verbrechens, das an Sinnlosigkeit kaum zu überbieten ist. Für die Hinterbliebenen des 86-jährigen Opfers bringt das Urteil zumindest die juristische Gewissheit, dass der Täter für seine Tat zur Rechenschaft gezogen wurde.
Artikelempfehlung: Festnahmen, Verfolgungsjagd und Angriffe in Wiesbaden




