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Mit Datum 30. September versendet die Stadtverwaltung Bad Kreuznach zirka 19.600 Grundsteueränderungsbescheide. Damit setzt sie den Stadtratsbeschluss vom 30. Juni um, in dem der Hebesatz für die Grundsteuer B von bisher 450 Prozent rückwirkend zum 1. Januar auf 500 Prozent angehoben wurde. Der Erhöhungsbetrag wird am 15. November mit der letzten Rate der Grundsteuer B fällig. Für rund 16.200 Steuerzahler beträgt die Grundsteuererhöhung weniger als 50 Euro, davon für rund 7.200 weniger als 20 Euro. Auf die Anforderung eines Erhöhungsbetrags unter 3 Euro wurde aus Kostengründen zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Bei diesen Grundsteuerpflichtigen wird die Nachforderung erst mit dem Steuerbescheid 2023 festgesetzt.