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Donnersberkreis | Nachdem die Kreisverwaltung des Donnersbergkreises am gestrigen Nachmittag bekannt gegeben hat, dass sie für das kommende Wochenende einen Shuttleservice zum Donnersberg anbietet (wir berichteten), hagelte es nicht nur in den Sozialen Medien an Kritik.


Kreisverwaltung rudert zurück

Nun rudert die Verwaltung zurück und teilt auf ihrer Webseite mit, dass das geplante Angebot nun doch nicht statt.

„Die Kreisverwaltung bedauert, dass das gut gemeinte Angebot eines Shuttleservices auf den Donnersberg anders aufgenommen wurde als es von den an der Entscheidung Beteiligten intendiert war.

Die Sperrung der Zufahrt auf den Donnersberg war in erster Linie aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgt. An den Feiertagen und dem vergangenen Wochenende wurden die Straßen und Dörfer rund um den Donnersberg hundertfach verkehrswidrig zugeparkt, Rettungswege waren blockiert.

Vor diesem Hintergrund haben sich Vertreter der Straßenmeisterei, der VG Kirchheimbolanden, der Ortsgemeinde Dannenfels, der Polizei, der Unteren Straßenverkehrsbehörde und des Kreisordnungsamtes beraten, wie man am kommenden Wochenende verfahren sollte. Es bestand Einigkeit darüber, dass die Verkehrssituation unbedingt weiterhin entschärft werden muss – gleichzeitig wollte man es gerade Familien mit ihren Kindern ermöglichen, die attraktive Winterlandschaft auf dem Donnersberg genießen zu können.

Landrat Rainer Guth und die Kreisordnungsbehörde nehmen die Kritik, die uns seit der Veröffentlichung der Meldung erreicht hat, sehr ernst und ziehen das Angebot des Shuttleservice daher zurück.

Die Zufahrt zum Donnersberg bleibt am Wochenende (9. und 10. Januar) wie angekündigt jeweils von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr gesperrt. Polizei und Ordnungsbehörden führen Kontrollen durch.“

Polizei verstärkt Kontrollen

Auch das Innenministerium kündigt an, verstärkt Kontrollen in den betroffenen Winter-Ausflugs-Regionen, wie dem Erbeskopf (Polizeipräsidium Trier), der Hohen Acht (Polizeipräsidium Koblenz) und dem Donnersberg (Polizeipräsidium Mainz), zusätzliche Einsatz- und Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Dabei werden sie von Kräften der Bereitschaftspolizei unterstützt.