Ingelheim. Der Kreis Mainz-Bingen hat Einschränkungen angekündigt, die ab Sonntag Mitternacht gelten sollen. Sie betreffen Privatfeiern, den Alkoholverkauf und die Maskenpflicht. Die Verwaltung reagiert damit darauf, dass die Zahl der Neuinfektionen jüngst mehrfach über dem Wert von 35 pro 100 000 Einwohner gelegen hat. Auf der „Corona-Ampel“ bedeutet das die zweithöchste Stufe, „Orange“.

Private Feiern in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen sind ab Sonntag im Kreis Mainz-Bingen nur noch mit bis zu 25 Teilnehmern zulässig. Darunter fallen auch Geburtstage oder Hochzeiten. In privaten Räumen sind die Feiern auf 15 Personen beschränkt.

Zwischen Mitternacht und 6 Uhr darf dann kein Alkohol mehr verkauft werden. Zudem sieht die „Allgemeinverfügung“ eine verschärfte Maskenpflicht vor: Sie gilt auch auf Märkten, dem Gelände der Landesgartenschau und auf Plätzen, an denen Menschen länger und gedrängter zusammenkommen. Diese Regeln gelten zunächst bis zum 1. November.

Den Sport will der „Task Force“ genannte Krisenstab „vorerst“ nicht einschränken. Wobei der Stab die „Gesamtsituation“ in den Hallen ständig beobachten will, „um eventuell kurzfristig gegensteuern zu können“.

Zum Krisenstab gehören der Präsident des Landesamtes für Versorgung, Detlef Placzek, Landrätin Dorothea Schäfer (CDU) sowie Vertreter verschiedener Ministerien, Behörden und der Polizei.