Nachrichten Groß-Gerau | Um die Corona-Pandemie einzudämmen, besteht im Kreis Groß-Gerau seit Freitag, den 11. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr. Der Kreis Groß-Gerau hat in einer Allgemeinverfügung die aktuell geltende nächtliche Ausgangssperre bis zunächst zum 10. Januar 2021 verlängert.


Regelungen für Weihnachten und Silvester

Mit wie vielen Personen darf ich mich an Weihnachten treffen?

Für Treffen mit Freunden und Bekannten im öffentlichen Raum gilt auch während der Weihnachtstage grundsätzlich: maximal 5 Personen aus 2 Hausständen. Eine Ausnahme stellen der 24. bis 26.12.2020 dar: Hier sind – zusätzlich zu den maximalen 5 Personen – auch Treffen mit weiteren 4 Personen, die nicht dem eigenen Hausstand, aber dem engsten Familienkreis angehören (Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister und deren Haushaltsangehörige), zuzüglich Kinder bis 14 Jahre, erlaubt. Das gilt auch, wenn dies mehr als 2 Hausstände sind oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet. Für Feiern zu Hause wird die Einhaltung der oben genannten Regeln dringend empfohlen.

Gilt die Ausgangssperre auch an Weihnachten und Silvester?

Ja, allerdings beginnt sie am 24.12.2020 ab 0 Uhr des Folgetages und am 25.12.2020 sowie 26.12.2020 jeweils ab 22 Uhr. An Silvester (31.12.2020) und Neujahr (1.1.2021) gilt die Ausgangssperre unverändert von 21 Uhr am Abend bis 5 Uhr am Morgen. Die Allgemeinverfügung wird wieder aufgehoben, sobald die Neuinfektion pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der vergangenen 7 Tage an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 falle, so Will.

Darf ich an Silvester Raketen und Böller zünden?

Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist im gesamten öffentlichen Raum des Kreises Groß-Gerau untersagt. Vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems empfehlen wir dringend, im privaten Raum auf das Abfeuern von Raketen und das Böllern zu verzichten.

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