Nachrichten Groß-Gerau | Zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden und der Kreis Groß-Gerau haben sich entschlossen, ihre Aufgaben aus dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) künftig effizienter und wirtschaftlicher wahrzunehmen. Am 1. Oktober 2020 werden die Kommunen die Aufgaben aus dem Gesetz auf den Kreis Groß-Gerau übertragen. In der jüngsten Bürgermeisterdienstversammlung wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet.


Gesetz dient zum Schutz von Prostituierten

Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft getreten. Es enthält beispielsweise die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbetreibende sowie die Einführung einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte. Ziel des Gesetzes ist es, Prostituierte besser zu schützen und Kriminalität zu bekämpfen. Der Vollzug wesentlicher Teile des Gesetzes wurde in Hessen im Februar 2018 den Städten und Gemeinden ab 7.500 Einwohnern übertragen.

Erhebliche finanzielle, organisatorische, und fachliche Aufwendungen

Von den betroffenen Kommunen sind damit erhebliche finanzielle, organisatorische, und fachliche Aufwendungen gefordert. Die Rathäuser haben seitdem diverse zusätzliche gewerberechtliche Verwaltungsaufgaben und Prüfpflichten zu erfüllen. Zusätzlich fallen zahlreiche Aufgaben zum Schutz der Prostituierten an. Auch die vorgeschriebenen Anmeldeverfahren der Gewerbetreibenden erfordern in den Rathäusern zusätzliche Ressourcen und Qualifikation.



Kreis Groß-Gerau übernimmt Aufgaben

Mit Inkrafttreten der Vereinbarung am 1. Oktober übernimmt der Kreis Groß-Gerau die Aufgaben der zehn teilnehmenden Städte und Gemeinden aus dem ProstSchG in seine Zuständigkeit. Die Vereinbarung wurde zunächst für fünf Jahre geschlossen und verlängert sich, wenn sie nicht gekündigt wird. Die Kosten für  die zur Erfüllung der Aufgaben werden von Kommunen und Kreis unter anderem aus Gebühreneinnahmen, Verwarnungs- und Bußgeldern gemeinsam getragen.

An der Kooperation beteiligt sind die Städte und Gemeinden: