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Berlin. Das Gesundheitsministerium rechnet für das kommende Jahr mit steigenden Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der „durchschnittliche Zusatzbeitragssatz“ werde um 0,2 auf 1,1 Prozent angehoben. Das ist zwar nur eine statistische Größe – lässt aber tatsächlich steigende Beitragssätze vermuten.

Der Beginn des Jahres 2019 brachte Arbeitnehmern eine finanzielle Entlastung. Bis dahin teilten sie sich mit ihren Arbeitgebern den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zur Hälfte und mussten für den jeweiligen Zusatzbeitrag ihrer Kasse alleine aufkommen. Seit diesem Jahre aber teilen sich Chef und Mitarbeiter wieder die vollen Kosten für die Krankenversicherung.

Doch diese Zusatzbeiträge werden zum Jahreswechsel vermutlich steigen: Das Bundesgesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass es den „durchschnittlichen Beitragssatz“ um 0,2 auf 1,1 Prozent erhöht. Das ist ein Fingerzeig für die Krankenkassen. Ob sie tatsächlich erhöhen, entscheiden sie nach ihrer Kassenlage selber. Eine Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte bedeutet für einen Durchschnittsverdiener mehr Kosten von rund 1,50 Euro im Monat.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine Gewinne erzielen. Auch Rücklagen dürfen sie nur bedingt bilden. Das Ministerium weist daher auf 20 Milliarden Euro hin, die Kassen zusammen als Reserven gebildet hätten. Hat eine Kasse eine Rücklage, die deutlich höher als die Kosten der Kasse für einen Monat ist, dann muss sie ihren Zusatzbeitrag innerhalb von drei Jahren senken.

Kassen ohne entsprechende Rücklagen können den Zusatzbeitrag aber erhöhen. Das Ministerium nennt als Gründe für die zu erwartenden durchschnittlichen Steigerungen: Höhere Ausgaben durch „gewollte Verbesserungen in der Versorgung, medizinischer Fortschritt und eine höhere Nachfrage nach medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft“. Diese werden laut einem Schätzerkreis im nächsten Jahr 256,8 Milliarden Euro betragen.