Die Wiesbadener Akut- und Rehakliniken sehen sich angesichts erneut steigender Infektionszahlen in der Bevölkerung dazu gezwungen, erneut ein Besuchsverbot umzusetzen.


Schutz von Patienten und Personal

Dieser in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Gesundheitsdezernenten beschlossene Schritt ist erforderlich, um Patienten und Personal vor zusätzlichen Risiken aufgrund eines Vireneintrags durch Besucher zu schützen. Die Kliniken bitten die Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung, die Ausbreitung der Pandemie gemeinsam einzudämmen.

Das Besuchsverbot tritt ab Freitag, 3. Dezember, zunächst für sechs Wochen in Kraft. Ausgenommen vom Besuchsverbot sind:

  • eine Begleitpersonen pro minderjährigem Kind
  • eine Vertrauensperson bei Geburt und pro Tag während des stationären Aufenthalts der Mutter
  • eine Person zur Unterstützung der Verständigung und Übersetzung
  • eine Person, deren Aufenthalt aus medizinischer Sicht sinnvoll und erforderlich ist,
  • m Beispiel in einmaligen Situationen des menschlichen Lebens, wie etwa bei der Aufklärung über eine schwerwiegende Diagnose, eine besonders belastende Therapie oder zur Begleitung naher Angehöriger im Sterbeprozess
  • Betreuer, Seelsorger, Standesbeamte, Rechtsanwälte, Notare und Bestatter.

Medizinisch begründete Ausnahmeregelungen werden mit den behandelnden Ärzten abgestimmt.