„Sehen und gesehen werden“ muss in der dunklen Jahreszeit die Maxime für alle Verkehrsteilnehmer lauten. Daher bietet TÜV Rheinland alljährlich im Oktober den kostenlosen Licht-Test an allen über 130 Standorten in ganz Deutschland. Dabei kontrollieren die Experten die vollständige Beleuchtungsanlage des Kraftfahrzeugs auf die Funktion und zudem auch die Scheinwerfer beispielsweise auf die korrekte Einstellung. Zur Beleuchtungsanlage zählen Abblend- und Fernlicht, Nebel- und Tagfahrlicht, Begrenzungs- und Parkleuchten, Brems- und Rücklichter, Warnblinkanlage, Blinker und die Nebelschlussleuchten.

Wechsel von Xenon- und LED-Licht der Werkstatt überlassen

Was Autofahrer leicht selbst tun können, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Thorsten Rechtien: „Überprüft werden sollten alle Leuchten und Scheinwerfer. Am einfachsten ist es jedoch, wenn eine zweite Person bei der Kontrolle helfen kann.“ Alternativ heißt es: Beleuchtung einschalten und um das Fahrzeug herumgehen. Für die Bremsleuchten, die eine dauerhafte Betätigung des Bremspedals erfordern, kann die Reflexion vor einer hellen Wand oder zum Beispiel in der Tiefgarage hilfreich sein.

„Den Wechsel von Xenonbrennern sollte man wegen der Hochvolttechnik besser der Fachwerkstatt überlassen“, so Rechtien. Gleiches gilt für den Austausch von LED-Leuchtmitteln.

Nebelschlussleuchte nur bei sehr dichtem Nebel einschalten

Der kostenlose Licht-Test im Oktober hat bei TÜV Rheinland eine lange Tradition, da eine funktionierende Beleuchtungsanlage in Herbst und Winter besonders wichtig für die Verkehrssicherheit ist. Auch Tagsüber, bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel, starken Schneefall oder Regen, sollten Autofahrer rechtzeitig das Abblendlicht einschalten. Hier gilt der Grundsatz: besser früher als zu spät. „Zwar besitzen heute viele moderne Autos eine Lichtautomatik, die in der Dämmerung die Beleuchtung von selbst einschaltet, bei Nebel oder diffusem Licht reagieren die Sensoren jedoch häufig zu spät“, so Rechtien.

Übrigens: Im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfen in der Fahrzeugfront, die Autofahrer zusätzlich zum Abblendlicht bei unzureichender Sicht aktivieren dürfen, ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel und Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt. Besonders bei Nässe und Dunkelheit blenden die Schlussleuchten den nachfolgenden Verkehr ansonsten extrem. Zur Orientierung: Die Entfernung von 50 Metern entspricht auf der Autobahn dem Abstand zwischen zwei Begrenzungspfosten. Gleichzeitig sollte bei einer so schlechten Sicht die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 nicht überschritten werden.