Die Landeshauptstadt Mainz stellt klar, dass die in der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 12. April 2019 getätigten Aussagen hinsichtlich des Urteils des Oberlandesgerichts Koblenz in der Angelegenheit der Wasserversorgung der Stadtteile Mainz-Ebersheim und Mainz-Laubenheim und insbesondere in diesem Zusammenhang die Aussagen des Geschäftsführers der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH (WVR), Herrn Roland Roepke, nicht korrekt sind.

Entgegen der darin veröffentlichten Aussage, hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eben nicht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz vom 20.12.2017 bestätigt.

Diese Aussage ist falsch. Auf Berufung der Stadt Mainz hat das OLG Koblenz jetzt entschieden, dass die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH (WVR) nicht Inhaberin der in dem erstinstanzlichen Urteil festgestellten Konzessionsrechte ist.

Insoweit hatte die Berufung der Stadt Mainz Erfolg. Lediglich aufgrund des beim OLG gestellten Hilfsantrags der WVR, wurde eine gänzliche Niederlage der WVR im Urteilsspruch verhindert.

Keine eigenen Versorgungsrechte der WVR

Das OLG ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gelangt, dass die Konzessionsrechte immer noch beim ursprünglichen Wasserversorgungsverband Bodenheim, der sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der WVR bediene, liegen. Eigene Versorgungsrechte habe die WVR aber nicht.

Mit wirksamen Austritt der Stadt Mainz aus diesem Zweckverband oder mit dessen endgültiger Auflösung fällt die Aufgabe der Wasserversorgung zurück an die Stadt Mainz, die dann auch berechtigt ist, die Wasserversorgung in diesen Stadtteilen neu zu vergeben.

Die Berufung der Stadt Mainz hatte somit Erfolg. Die Stadt Mainz begrüßt das Urteil im Übrigen wegen der damit verbundenen Klarstellungen einer komplizierten Rechtslage.

Urteil begrüßt

Günter Beck: „Ich freue mich über dieses Urteil, denn es bestätigt uns in unserer Rechtsauffassung. Unser Ziel ist es nun, den bereits 1999 gefassten Gesellschafterbeschluss zur Auflösung des Wasserversorgungsverbandes vollständig umzusetzen. Hierzu werden wir die Gespräche mit der Aufsichtsbehörde, den Zweckverbandsmitgliedern sowie dem seit 1999 bestellten Liquidator des Zweckverbandes intensivieren.“

Auch in dem zweiten Streitverfahren, hier hatte die Stadt Mainz die WVR auf Zahlung der Konzessionsabgabe verklagt, teilt die Stadt Mainz nicht die erstinstanzliche Auffassung des Landgerichts Mainz und hat deswegen hiergegen ebenfalls Berufung eingelegt. Die Stadt Mainz erwartet auch in diesem Fall sehr gute Chancen auf Erfolg bei der Berufung.

(Quelle: Original Pressemeldung der Stadt Mainz)