Sutter
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Nachrichten Mainz-Bingen | Keine Beanstandungen gab es beim Besuch zweier Wohnheime der Großmetzgerei Sutter in Welgesheim und Horrweiler. Kreisordnungsbehörde und Gesundheitsamt des Kreises Mainz-Bingen nahmen die Wohnungen in den beiden ehemaligen Winzerhöfen in Augenschein. Die Firma sitzt zwar in Gau-Bickelheim und steht damit unter Zuständigkeit des Gesundheitsamtes Alzey-Worms. Die beiden besuchten Unterkünfte sind jedoch auf Mainz-Binger Gebiet, damit sind die hiesigen Behörden mit im Boot.


Laut Sutter-Geschäftsführer René Eckart sind dort insgesamt 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ungarn und Rumänien in den geräumigen Wohnungen und Zimmern untergebracht, teils alleine, teils in Doppelzimmern. Wobei die Doppelzimmer häufig auch von Paaren belegt seien, wie Günter Schätzle erläuterte, der den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Firmengruppe Willmann koordiniert. Willmann stellt für die Metzgerei einen Großteil des Personals – vornehmlich aus Osteuropa. In den Winzerhöfen sind demnach auch feste Gruppen den einzelnen Gemeinschaftsküchen und Bädern zugeordnet. Auch die Schichtpläne seien darauf abgestimmt. Damit sollen die Kontakte untereinander auf ein Mindestmaß begrenzt werden.

Laut René Eckart sind von den rund 1200 bei dem Fleischereiunternehmen arbeitenden Personen ein Großteil über die Firmengruppe Willmann beschäftigt. Sie lege gemeinsam mit Sutter Wert darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur kurzzeitig in Deutschland sind, sondern möglichst langfristig bei Sutter ihrer Arbeit nachgehen wollen, sagten Eckart und Schätzle.

Aus Sicht der Kreisverwaltung gab es bei der Besichtigung der Winzerhöfe nichts zu beanstanden: „Das Wohn- und Hygieneschutzkonzept hat überzeugt.“, resümierte Michael Weyl von der Kreisordnungsbehörde. Gesundheitsamtsleiter Dr. Dietmar Hoffmann begrüßte den Informationsaustausch, bei dem auch Informationswege optimiert wurden, und machte zudem noch Abstriche bei einigen der Anwesenden. Die neun Corona-Tests waren allesamt negativ.