Alle 15 von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen im Bundesland betriebenen Testcenter werden Ende März geschlossen. Weniger als drei Wochen vor dem Monatsende gibt es trotz intensiver Bemühungen und Erinnerungen noch immer keine Finanzierungszusage durch den Bund, so dass nun ein geordneter Rückbau der Strukturen alternativlos ist


Vorstandsvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke dazu

„Auf der einen Seite wird jetzt eine neue (Sommer-) Welle heraufbeschworen, die mal wieder viel schlimmer ist alles zuvor und natürlich wird vor neuen und bedrohlichen Virusvarianten gewarnt. Ist das nun eigentlich wieder nichts Neues oder doch eine Situation, die weiter Aufmerksamkeit erfordert? Nichtsdestotrotz existiert nicht einmal drei Wochen vor Auslaufen noch nicht einmal ein Referentenentwurf für eine mögliche Fortführung der Testverordnung, die Grundlage des Betriebs der KV-Testcenter ist. Das zwingt uns, da wir sonst das volle Risiko für den gesamten Betrieb aller Testcenter tragen müssten, zu einem radikalen Cut, den wir so nicht unbedingt wollten“, erklären die Vorstandsvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, am Donnerstag (17. März 2022) in Frankfurt.

Letzter Testtag ist der 25. März 2022

Das bedeutet, dass alle KV-Testcenter zum 31. März geschlossen werden müssen, letzter Testtag wegen des notwendigen Rückbaus ist der 25. März 2022. PCR-Tests werden damit seitens der KV Hessen nur noch in Vertragsarztpraxen angeboten. Inwieweit der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) Tests anbietet beziehungsweise anbieten kann, ist der KV nicht bekannt.

Allgemeine Auskünfte, beispielsweise zu Corona, wird die 116117 dann nicht mehr leisten

„Wir hoffen zwar, dass die steigenden Temperaturen dazu führen, dass sich nun bald eine nachhaltige Entspannung in der Pandemielage einstellt, glauben aber, dass Hessen das eine oder andere KV-Testcenter weiterhin gut getan hätte. Für uns bedeutet das neben der Schließung der Testcenter, dass wir auch gezwungen sind, die 116117 auf ihre originären Aufgaben zurückzuführen. Denn auch dort gibt es durch das Auslaufen von § 105 (3) SGB V keine Grundlage mehr für die Finanzierung des Personals für die zusätzlichen Aufgaben. Allgemeine Auskünfte, beispielsweise zu Corona, wird die 116117 dann nicht mehr leisten können und müssen von den Landkreisen übernommen werden.

Unser außerordentlicher Dank gilt all denjenigen, die zwei Jahre lang unter teils chaotischen Verhältnissen einen riesigen Beitrag in der Pandemiebekämpfung in Hessen geleistet haben: den Ärztinnen und Ärzten, dem medizinischen Fachpersonal, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Verwaltung der KVH sowie allen, die sich darüber hinaus über die Maßen in unseren Centern und der 116 117 engagiert haben“, so die Vorstandsvorsitzenden.