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Änderung des Infektionsschutzgesetzes notwendig – offen für weitergehende Maßnahmen. Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten.


Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten begrüßt die Einbringung des geänderten Infektionsschutzgesetzes in den Bundestag durch SPD, Grüne und FDP.

Mit dem Gesetz sollen die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgehoben und gleichzeitig weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz beschlossen werden. „Angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen müssen wir weitere Maßnahmen beschließen und können das künftig, ohne dass der Bundestag eine solche Notlage formell beschließen muss“, betont Weingarten. Insbesondere die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und die Vorlage von Test- und Impfnachweisen werden beibehalten.

Flächendeckende Lockdowns können wir uns nicht mehr leisten

„Was künftig nicht mehr möglich ist, sind flächendeckende Lockdowns, wie wir sie 2020 verhängen mussten“, erklärt Weingarten. „Die könnten wir uns aber angesichts der dramatischen wirtschaftlichen Folgen ohnehin nicht mehr leisten.“ Flächendeckende Schließungen von Unternehmen, Gastronomiebetrieben oder Kultureinrichtungen seien angesichts der hohen Impfquoten bei konsequenter Anwendung der 2 G-Regeln (Zutritte nur für Geimpfte und Genesene) auch nicht mehr notwendig, betont der Bundestagsabgeordnete.

Der Wahlkreisabgeordnete für das Naheland zeigt sich auch zufrieden, dass die Fälschung von Impfausweisen mit dem neuen Gesetz umfassender und stärker bestraft werden kann. „Dafür habe ich mich nachdrücklich eingesetzt, denn das erhöht die Sicherheit und Verlässlichkeit der Nachweise.“

Ich erwarte, dass die Bundesländer jetzt konsequent die 2G-Regeln umsetzen

Der SPD-Bundestagsabgeordnete betont zugleich, dass angesichts der regional hohen Infektionsquoten und der teilweisen Überlastung der Krankenhäuser weitere Maßnahmen folgen müssten, weil die Kontaktbeschränkungen und Impfappelle an die rund 16 Millionen noch nicht geimpften erwachsenen Bürgerinnen und Bürger bislang nicht ausreichende Erfolge zeigten: „Ich erwarte, dass die Bundesländer jetzt konsequent die 2G-Regeln umsetzen. Der Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen und zur Gastronomie darf konsequent nur noch für Geimpfte und Genesene offen stehen.“

Der SPD-Bundestagsabgeordnete zeigt sich auch offen für eine Impfpflicht für Menschen in Gesundheitsberufen, in erzieherischen Tätigkeiten und bei den Sicherheitskräften: „Wer als Pfleger, Lehrer oder im Sicherheitsdienst intensiven Kontakt mit Menschen hat, sollte zur Impfung verpflichtet werden.“ Wer dazu nicht bereit sei, müsse berufliche Einschränkungen in Kauf nehmen.