Die Stadt Frankfurt schiebt Hamsterkäufern einen Riegel vor. Laut einer Allgemeinverfügung, die der Magistrat am Montag (23.03.2020) verabschiedete, dürfen in den Frankfurter Geschäften ab sofort nur noch „haushaltsübliche Mengen“ verkauft werden. Tonnenweise Mehl und Toilettenpapier im Einkaufswagen sind nun durch diese Regelung verboten.


Ausverkaufte Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel sind zur Zeit ein Dauerzustand, der so etwas eingedämmt werden soll. Denn auch neu eingetroffene Lieferungen werden den Verkäuferinnen und Verkäufern buchstäblich aus der Hand gerissen. Damit ist jetzt Schluss. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 25 000 Euro Bußgeld. Zahlbar von den Händlern, die die Anordnung durchsetzen müssen.

Ebenfalls soll die Zahl der Menschen, die sich in Geschäften aufhalten dürfen, begrenzt werden – je 20 Quadratmeter darf nur noch ein Kunde in das Geschäft. Weitere Kunden müssen draußen warten. In einem Mindestabstand von 1,50m. Zudem darf jeder Kunde in Frankfurt ab sofort nur noch einen Einkaufswagen benutzen. Für diesen gibt es einen Nutzungszwang.

Frankfurter verhalten sich fast alle vorbildlich

Oberbürgermeister Peter Feldmann sagt, „Fast alle Frankfurter verhalten sich vorbildlich, haben auch ältere Menschen im Blick, sind respektvoll gegenüber den Supermarktangestellten – doch immer wieder hören wir von Fällen, in denen einige wenige unsolidarisch sind, andere Kunden und teilweise sogar die Angestellten in den Geschäften beschimpfen, wenn diese haushaltsübliche Mengen durchsetzen wollen. Mit dieser Verfügung wollen wir ganz gezielt die unsägliche Praxis von Hamsterkäufen unterbinden.“

Die neue Regelung gilt vorerst bis Sonntag, 19.04.2020. Eine Verlängerung ist ausdrücklich nicht ausgeschlossen.