Final14 1
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Im Kreis Groß-Gerau stecken sich nach einer ruhigeren Phase zurzeit wieder mehr Menschen mit dem Coronavirus an. Am Freitag (20. August 2021) hat die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche (Sieben-Tage-Inzidenz) den Wert von 50 überschritten. Sie liegt bei 53. Das hat zur Folge, dass der Kreis seine vor zwei Tagen erlassene Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Eskalationskonzepts des Landes bereits anpassen muss.

Landrat Thomas Will appelliert

„Halten Sie die Hygieneregeln ein, denken Sie an das regelmäßige Lüften der Innenräume und nehmen Sie unsere unkomplizierten Impfangebote wahr. Die Impfung ist der einzige wirksame Schutz vor einem schweren Verlauf bei einer Covid-Erkrankung.“, so Will

Als neue Einschränkung kommt nun zu den bereits am Mittwoch erlassenen Maßnahmen hinzu, dass die Zahl der Teilnehmenden für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene) begrenzt ist. Größere Veranstaltungen bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss sich vermehrt zusätzlich testen lassen. Die 3G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) gilt weiterhin bei:

  • Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten unabhängig von der Teilnehmerzahl in Innenräumen,
  • für Besucher*innen in Einrichtungen der Behindertenhilfe,
  • für Gäste der Innengastronomie,
  • für Gäste in Spielbanken und Spielhallen,
  • für Einlass in Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Innenräume von Sportstätten, Fitnessstudios, Hallenbäder und Sporthallen (gilt nicht für Spitzen- und Profisport)
  • bei körpernahen Dienstleistungen
  • sowie in Hotels und Übernachtungsbetrieben: Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen nicht nur bei der Anreise, sondern bei längeren Aufenthalten zweimal wöchentlich einen Negativnachweis vorlegen.

Allgemeinverfügung gilt ab Samstag

Die neue Allgemeinverfügung, die wie üblich im kompletten Wortlaut auf der Homepage des Kreises veröffentlicht ist, tritt am Samstag, 21. August 2021 um 0 Uhr in Kraft und gilt vorerst bis zum 16. September 2021.

„Sofern die Inzidenz wieder fünf Tage in Folge unter 50 sinkt, wird unverzüglich die Möglichkeit geprüft, die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben“, sagte Landrat Will. „Die Einschränkungen sind notwendig, um der Gefahr schwerer, gegebenenfalls tödlicher Krankheitsverläufe entgegenzuwirken“, so Will.