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Ab dem 1. Februar 2022 sind Betreiber sozialer Netzwerke nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, bestimmte strafbare Inhalte wie die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, aber auch Bedrohung und Volksverhetzung auf ihren Plattformen nicht nur zu löschen, sondern darüber hinaus an eine Meldestelle im Bundeskriminalamt zu melden.


Innenminister Roger Lewentz

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, daher werden Straftaten im Netz genauso konsequent verfolgt wie in der analogen Welt. Die Meldeverpflichtung ist ein weiterer wichtiger Schritt gegen Hass und Hetze sowie die hemmungslose Kommunikation auf Social Media-Plattformen. Sie darf nicht ohne Folgen bleiben“, betonte Innenminister Roger Lewentz.

Gerade auch im Bereich Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornografie hat die Polizei Rheinland-Pfalz bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen personelle Verstärkungen, die zusätzliche Beschaffung von Hard- und Software sowie ein weiterer Ausbau des polizeilichen IT-Netzwerkes. Im Bereich der Prävention sind Schwerpunktsetzungen erfolgt, die auch in diesem Jahr fortgeführt werden. Die neue bundesweite Meldeverpflichtung unterstützt die rheinland-pfälzischen Bestrebungen. Die organisatorischen Prozesse bei der Bearbeitung von Anzeigen über die BKA-Meldestelle sind für Rheinland-Pfalz polizeiintern vorgeplant und mit der Justiz abgestimmt.

„Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gehört zu den wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit und hat bereits seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert in der Polizei Rheinland-Pfalz“, so Lewentz.

Im ersten Halbjahr 2021 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 318 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern registriert. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum war dies ein Anstieg um 11 Fälle bzw. um 3,6%. Im Bereich der Kinderpornografie stiegen die Fallzahlen nach 469 Taten im ersten Halbjahr 2020 auf 871 Taten (+85,7%) deutlich an. Diese Fallzahlensteigerungen sind auch auf die zunehmende Nutzung von Smartphones und anderen internetfähigen Endgeräten zurückzuführen.

Das Bundeskriminalamt schätzt, dass durch die neue Meldeverpflichtung jährlich bundesweit insgesamt mit etwa 150.000 neuen Strafverfahren zu rechnen ist.