Insolvenzen Deutschland 2025 – Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland im Dezember 2025 um 15,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Dabei ist zu beachten, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Insolvenzantrag liegt in vielen Fällen rund drei Monate früher.
Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2025 leicht gestiegen
Für Oktober 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen insgesamt 2 108 beantragte Unternehmensinsolvenzen, ein Anstieg von 4,8 % gegenüber Oktober 2024. Die Forderungen der Gläubiger beliefen sich auf rund 2,6 Milliarden Euro, nach 3,8 Milliarden Euro im Vorjahresmonat. Der Rückgang der Forderungssummen trotz steigender Insolvenzzahlen ist darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr größere, wirtschaftlich bedeutsame Unternehmen betroffen waren.
Höchste Insolvenzdichte in Verkehr und Lagerei
Auf 10 000 Unternehmen entfielen im Oktober 2025 insgesamt 6,1 Unternehmensinsolvenzen. Besonders betroffen waren der Wirtschaftsbereich Verkehr und Lagerei mit 12,3 Fällen, gefolgt vom Gastgewerbe (10,5) und dem Baugewerbe (8,5).
Verbraucherinsolvenzen nehmen zu
Im Oktober 2025 wurden 6 709 Verbraucherinsolvenzen registriert, 7,6 % mehr als im Vorjahresmonat.
Vorläufige Ergebnisse werden nicht mehr veröffentlicht
Mit dem Berichtsmonat Dezember 2025 stellt das Statistische Bundesamt die Veröffentlichung vorläufiger Angaben zu Regelinsolvenzen auf Basis der Insolvenzbekanntmachungen der Amtsgerichte ein. Die endgültigen Ergebnisse werden weiterhin in der bekannten Form veröffentlicht.
Methodische Hinweise zu Insolvenzen Deutschland 2025
Die Statistik bildet nur Insolvenzen ab, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchgeführt werden. Geschäftsaufgaben aus anderen Gründen oder vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten sind nicht enthalten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie gelten als experimentelle Daten und sind noch nicht methodisch ausgereift.
Rund 30 % der Insolvenzverfahren in Deutschland entfallen auf Regelinsolvenzverfahren, darunter hauptsächlich Unternehmensverfahren (55 % aller Regelinsolvenzverfahren) und Fälle wirtschaftlich tätiger Personen, wie Gesellschafter einer oHG, Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder ehemals Selbstständige mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen. Auch Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzen werden aus technischen Gründen in den Frühindikator einbezogen.
Für die Berechnung der Insolvenzhäufigkeit werden Daten aus dem statistischen Unternehmensregister herangezogen. Als Unternehmen gelten dabei juristische und natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig ausüben, darunter Aktiengesellschaften, GmbHs, oHGs oder Einzelunternehmen.




