BYC-NewsInsolvenzInsolvenz der Vegabar Gastronomie GmbH angeordnet

Insolvenz der Vegabar Gastronomie GmbH angeordnet

Amtsgericht Königstein ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an – Zukunft der Vegabar Gastronomie GmbH ungewiss.

Die Vegabar Gastronomie GmbH mit Sitz in Königstein im Taunus steht unter gerichtlicher Aufsicht. Das zuständige Amtsgericht Königstein hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Betroffen ist der Gastronomiebetrieb am Grünen Weg 2f.

Beschluss des Amtsgerichts zur Vegabar Gastronomie GmbH

Mit dem Aktenzeichen 90 IN 2/26 hat das Insolvenzgericht weitreichende Sicherungsmaßnahmen für die Vegabar Gastronomie GmbH getroffen. Um eine unkontrollierte Schmälerung der verbliebenen Masse zu verhindern, wurde festgelegt, dass Verfügungen der Gesellschaft ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Geschäftsführung der Vegabar Gastronomie GmbH, vertreten durch S. Edwards und Isabella Tenzer, steht damit unter der direkten Aufsicht eines Experten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser von der renommierten Kanzlei LIESER Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main bestellt.

Informationen für Gläubiger und Schuldner

Für Geschäftspartner und Kunden der Vegabar Gastronomie GmbH ergeben sich durch den Beschluss wichtige rechtliche Änderungen. Schuldner des Unternehmens werden ausdrücklich dazu aufgefordert, Leistungen nur noch unter strikter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Königstein zur Einsicht bereit. Gläubiger der Vegabar Gastronomie GmbH haben zudem die Möglichkeit, unter Einhaltung einer zweiwöchigen Notfrist Rechtsmittel einzulegen, sofern bestimmte Voraussetzungen, wie die Rüge der internationalen Zuständigkeit, vorliegen.

Zukunftsaussichten am Standort Königstein

Wie es für die Vegabar Gastronomie GmbH im Taunus weitergeht, hängt nun maßgeblich von der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab. Dieser wird in den kommenden Wochen feststellen, ob genügend Masse für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorhanden ist und ob Sanierungsoptionen für den Gastronomiebetrieb bestehen.

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