Ein weiteres lokales Unternehmen steht vor einer ungewissen wirtschaftlichen Zukunft. Wie das Amtsgericht Bad Kreuznach offiziell bekannt gab, wurde am 19.03.2026 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der TradeFit GmbH mit Sitz in Callbach angeordnet. Damit ist ein offizielles Insolvenzverfahren in Bad Kreuznach (Aktenzeichen 3 IN 48/26) eingeleitet worden, das nun weitreichende Konsequenzen für den Geschäftsbetrieb des in der Hauptstraße 22 ansässigen Unternehmens hat.
Gegenstand des Unternehmens: Die TradeFit GmbH ist ein Anbieter hochwertiger LED-Beleuchtungslösungen und spezialisiert sich insbesondere auf LED Stripes, passende Steuerungselemente sowie Montagezubehör. Mit über zehn Jahren Erfahrung in der LED-Technologie bietet das Unternehmen eine besonders große Auswahl an LED-Aluminiumprofilen, die optimal auf die jeweiligen LED Stripes abgestimmt sind. Diese Systeme lassen sich flexibel kombinieren und individuell an unterschiedliche Raumkonzepte anpassen, wodurch sowohl funktionale als auch ästhetische Beleuchtungslösungen realisiert werden können.
Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen und Verwaltung der TradeFit GmbH
Um die vorhandene Insolvenzmasse zu sichern und eine unkontrollierte Schmälerung des Vermögens zu verhindern, hat das Insolvenzgericht strikte Auflagen erteilt. Ab sofort sind alle Verfügungen der TradeFit GmbH nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur Verwalterin wurde Rechtsanwältin Annemarie Dhonau von der Kanzlei Dr. Schiebe u. Coll. bestellt. Die Fachanwältin für Insolvenzrecht wird im Rahmen vom Insolvenzverfahren in Bad Kreuznach nun die Aufgabe übernehmen, die finanzielle Situation des Unternehmens zu analysieren und festzustellen, ob eine Sanierungschance besteht.
Wichtige Hinweise für Schuldner und Gläubiger
Der gerichtliche Beschluss richtet sich auch explizit an die Geschäftspartner und Schuldner der TradeFit GmbH. Diese werden aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen an das Unternehmen nur noch unter strikter Beachtung des Beschlusses gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO zu erbringen. Dies dient der rechtlichen Absicherung aller Beteiligten und der geordneten Durchführung vom Insolvenzverfahren in Bad Kreuznach. Der vollständige Beschluss des Gerichts kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach eingesehen werden.
Rechtsmittel und Fristen
Gegen die Anordnung der vorläufigen Verwaltung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bad Kreuznach einlegen. Auch Gläubiger haben unter bestimmten Voraussetzungen (Rüge der internationalen Zuständigkeit) dieses Recht. Die Frist für die Beschwerde beginnt mit der Zustellung bzw. zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Wie es für den Geschäftsführer Thomas Schneider und mögliche Beschäftigte der TradeFit GmbH weitergeht, wird sich in den kommenden Wochen nach der ersten Bestandsaufnahme durch die vorläufige Insolvenzverwalterin zeigen. Hier gibt es weitere Insolvenzberichte aus Deutschland




