BYC-NewsInsolvenzInsolvenz der THOR Sechste UG in Wiesbaden angeordnet

Insolvenz der THOR Sechste UG in Wiesbaden angeordnet

Das Amtsgericht Wiesbaden hat weitreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen – die Insolvenz der THOR Sechste UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG tritt mit der Bestellung eines vorläufigen Verwalters in eine entscheidende Phase.

Am Montag, den 16. Februar 2026, kam es zu einer wichtigen gerichtlichen Entscheidung am Wirtschaftsstandort Wiesbaden. Unter dem Aktenzeichen 10 IN 60/26 ordnete das zuständige Amtsgericht um 12:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der THOR Sechste UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG an. Das Unternehmen, das seinen Sitz in der Hohenstaufenstraße 1 in Wiesbaden unterhält, steht damit ab sofort unter professioneller juristischer Aufsicht. Diese Maßnahme dient dazu, das noch vorhandene Vermögen zu sichern und die Gläubigerinteressen im Rahmen der Insolvenz der THOR Sechste UG zu wahren. Gegenstand des Unternehmens: Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

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Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser zum Verwalter bestellt

Um den Geschäftsbetrieb zu kontrollieren und die finanzielle Situation zu prüfen, hat das Insolvenzgericht einen erfahrenen Experten eingesetzt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte bestellt.

Für das Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der Handlungsfähigkeit: Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch dann wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Damit soll verhindert werden, dass im Zuge der Insolvenz der THOR Sechste UG unkontrollierte Vermögensabflüsse stattfinden, die das spätere Verfahren gefährden könnten.

Wichtige Hinweise für Schuldner und Gläubiger

Das Gericht hat im Zuge des Beschlusses eine klare Aufforderung an alle Drittschuldner der THOR Sechste UG ausgesprochen. Zahlungen oder Leistungen dürfen nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses erfolgen. Dies bedeutet in der Praxis meist, dass Zahlungen direkt an den Insolvenzverwalter oder auf ein von ihm freigegebenes Konto zu leisten sind, um eine befreiende Wirkung der Zahlung zu erzielen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts kann von Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden (Mainzer Straße 124) eingesehen werden.

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Rechtsmittel und Fristen

Gegen die Anordnung der vorläufigen Verwaltung im Rahmen der Insolvenz der THOR Sechste UG steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten. Hierbei gilt eine Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt.

Die weitere Entwicklung am Standort in Wiesbaden bleibt abzuwarten, während der Insolvenzverwalter nun die wirtschaftlichen Aussichten für die Gesellschaft prüft. Hier gibt es weitere Insolvenzmeldungen

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