Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 10. Februar 2026 die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Teltec AG in Mainz-Kastel angeordnet (Aktenzeichen 10 IN 56/26). Bei diesem speziellen Verfahren verbleibt die Leitung des Unternehmens in den Händen des Vorstands, in diesem Fall vertreten durch R.P. Pfeffer. Ziel dieser Maßnahme ist es in der Regel, das Unternehmen durch eine strukturierte Sanierung zu erhalten und gleichzeitig die Interessen der Gläubiger zu berücksichtigen. Die Teltec AG in Mainz-Kastel darf somit weiterhin unter Aufsicht über ihr Vermögen verfügen.
Überwachung durch Experten bei der Teltec AG in Mainz-Kastel
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von der bundesweit tätigen Kanzlei White & Case zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er fungiert als Kontrollinstanz für das Gericht und die Gläubiger im Verfahren der Teltec AG. Eine besondere Anordnung des Wiesbadener Gerichts betrifft den finanziellen Zahlungsverkehr: Zahlungen an Sozialversicherungsträger dürfen von der Teltec AG in Mainz-Kastel nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des Sachwalters geleistet werden, um die Wirksamkeit dieser Transaktionen sicherzustellen.
Transparenz und Rechtswege für die Teltec AG in Mainz-Kastel
Interessierte Parteien und Gläubiger haben die Möglichkeit, den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden einzusehen. Für das Verfahren der Teltec AG wurde zudem eine Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht. Demnach kann gegen die Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden. Dieser Schritt unterstreicht die formale Korrektheit, mit der das Verfahren rund um die Teltec AG in Mainz-Kastel geführt wird.
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