BYC-NewsRheingau-Taunus-KreisInsolvenz der Petzold & Co. KG in Eltville eröffnet

Insolvenz der Petzold & Co. KG in Eltville eröffnet

Das Amtsgericht Wiesbaden hat die vorläufige Verwaltung im Insolvenzverfahren der Petzold & Co. KG aus Eltville angeordnet. Verfügungen des Unternehmens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Am 10. März 2026 hat das Amtsgericht Wiesbaden um 14:16 Uhr einschneidende Maßnahmen im Insolvenzverfahren der Petzold & Co. KG getroffen. Für das in der Taunusstraße 3A in Eltville am Rhein ansässige Unternehmen wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 104/26 geführt.

Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller von der Kanzlei Brandhoff Obermüller & Partner aus Wiesbaden. Durch diesen Beschluss unterliegen sämtliche Verfügungen der Schreinermeisterei einem Zustimmungsvorbehalt. Das bedeutet, dass Rechtsgeschäfte des Antragstellers ab sofort nur noch dann rechtlich wirksam sind, wenn der bestellte Verwalter diesen explizit zustimmt.

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Zahlungsstopp und Aufforderung an Drittschuldner der Petzold & Co. KG

Im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen wurden die Schuldner der Petzold & Co. KG offiziell aufgefordert, Zahlungen nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die vorhandene Insolvenzmasse zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahren der Petzold & Co. KG zu verhindern.

Rechtsmittel und Akteneinsicht

Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann von Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden eingesehen werden. Gegen die Entscheidung der vorläufigen Verwaltung steht dem Antragsteller das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Rügen zur internationalen Zuständigkeit, Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden einlegen.