Im Rahmen des Antragsverfahrens über das Vermögen der GP Feinbeton GmbH mit Sitz in Breuberg hat das zuständige Amtsgericht Darmstadt (Geschäfts-Nr.: 9 IN 126/26) am 23. März 2026 um 11:00 Uhr weitreichende Maßnahmen getroffen. Für das im Handelsregister unter HRB 101197 eingetragene Unternehmen wurde die vorläufige Verwaltung angeordnet. Die Geschäftsführung der Gesellschaft, vertreten durch Marcel Götze und Thorsten Pfister, unterliegt damit ab sofort den rechtlichen Einschränkungen, die das Insolvenzverfahren GP Feinbeton GmbH mit sich bringt. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Betonmöbeln, Betonsanierung, Industrieböden und Sichtbeton
Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Enkler aus der Kanzlei Brinkmann & Partner in Frankfurt am Main bestellt. Gemäß der gerichtlichen Anordnung nach § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Antragsgegnerin ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Herr Enkler wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie ein spezielles Insolvenzsonderkonto einzurichten, um die spätere Insolvenzmasse im Rahmen vom Insolvenzverfahren GP Feinbeton GmbH zu sichern.
Auswirkungen auf Drittschuldner der GP Feinbeton GmbH
Der gerichtliche Beschluss beinhaltet ein striktes Zahlungsverbot an die Schuldnerin. Drittschuldner werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung der neuen Verwaltungsstrukturen zu erbringen. Darüber hinaus sind Finanzbehörden, Banken sowie das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassende Auskünfte über alle bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen. Diese Maßnahmen dienen der lückenlosen Aufklärung der Vermögensverhältnisse im laufenden Insolvenzverfahren GP Feinbeton GmbH.





