Über das Vermögen der Defacto GmbH mit Sitz in der Ober-Saulheimer-Straße wurde offiziell die vorläufige Verwaltung angeordnet. Das Verfahren zur Insolvenz in Wörrstadt wurde unter dem Aktenzeichen 1 IN 12/26 am 26. Februar 2026 um 09:40 Uhr durch das zuständige Gericht eingeleitet.
Rechtsanwalt aus Wiesbaden übernimmt die Verwaltung
Um die Masse zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, hat das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Stephan Fluck aus Wiesbaden zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für die Defacto GmbH, die unter der Geschäftsführung von Irfan Ali Mehmedali steht, bedeutet dies weitreichende Konsequenzen: Verfügungen über das Firmenvermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Verwalters wirksam.
Wichtige Hinweise für Schuldner und Gläubiger der Defacto GmbH
Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung im Rahmen der Insolvenz in Wörrstadt gehen spezifische Aufforderungen an alle Geschäftspartner einher:
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Zahlungen: Schuldner der Defacto GmbH werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen.
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Einsichtnahme: Der vollständige Beschluss des Gerichts kann von Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsfrist und internationale Zuständigkeit
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Alzey einlegen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung. Interessant für Gläubiger: Sollte die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren fehlen, kann die Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Defacto GmbH ist unter der Nummer HRB 50911 im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz eingetragen. Hier gibt es weitere Insolvenzbenachrichtungen
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