Über das Vermögen der DEBO Sicherheit & Service GmbH ist am 09.02.2026 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das zuständige Amtsgericht Mainz bestellte Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr zum Insolvenzverwalter für die Insolvenz der DEBO Sicherheit & Service GmbH in Klein-Winternheim. Gläubiger des Unternehmens, das im Breitenstein 3 ansässig ist, sind nun aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.04.2026 schriftlich beim Verwalter anzumelden. Das Verfahren wird gemäß Beschluss schriftlich durchgeführt, wobei der 08.05.2026 als entscheidender Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin festgesetzt wurde.
Wichtige Fristen für Gläubiger und Schuldner
Im Zuge der Insolvenz der DEBO Sicherheit & Service GmbH in Klein-Winternheim müssen Gläubiger ihre Insolvenzforderungen unter Beifügung von Rechnungen und Belegen direkt beim Insolvenzverwalter in Mainz einreichen. Zudem besteht die Pflicht, Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen. Personen oder Firmen, die noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber der DEBO Sicherheit & Service GmbH haben, werden angewiesen, Leistungen ab sofort ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu erbringen.
Ablauf des schriftlichen Verfahrens
Da kein Präsenztermin stattfindet, müssen alle relevanten Anträge und Widersprüche schriftlich bei Gericht eingereicht werden. Dies betrifft unter anderem Entscheidungen über die Person des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie den weiteren Fortgang des Unternehmens. Die Gläubigerversammlung wird am 08.05.2026 über die Verwertung der Masse oder eine mögliche Stilllegung beraten. Die Insolvenztabelle liegt nach Ablauf der Anmeldefrist zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit, um die Transparenz bei der Insolvenz der DEBO Sicherheit & Service GmbH in Klein-Winternheim zu gewährleisten.
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