Am 29.04.2026 um 12:12 Uhr wurde durch das Amtsgericht Bad Kreuznach das Insolvenzverfahren über das Vermögen der brillen-butler GmbH eröffnet (Aktenzeichen: 3 IN 39/26). Das Unternehmen ist unter der Anschrift Mainzer Straße 30 in 55543 Bad Kreuznach registriert und wird durch den Geschäftsführer J. Zimmermann vertreten. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Annemarie Dhonau von der Kanzlei Dr. Schiebe u. Coll. bestellt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Dr. Karl-Aschoff-Straße 14 in 55543 Bad Kreuznach und ist für Verfahrensbeteiligte telefonisch unter 0671/20278902-0 erreichbar.
Fristen für Gläubiger und Forderungsanmeldung
Die Gläubiger der brillen-butler GmbH sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis spätestens zum 24.06.2026 schriftlich bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Hierbei sind die Vorgaben des § 174 InsO strikt zu beachten. Zudem besteht die Verpflichtung, der Verwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten des Unternehmens beansprucht werden. Ein schuldhaftes Versäumen dieser Mitteilung kann gemäß § 28 Abs. 2 InsO zu Schadensersatzansprüchen führen.
Zahlungsverbot an das Unternehmen
Mit der Eröffnung des Verfahrens tritt ein sofortiges Zahlungsverbot in Kraft: Personen oder Institutionen, die Verbindlichkeiten gegenüber der brillen-butler GmbH haben, dürfen Zahlungen nicht mehr an das Unternehmen leisten. Alle Leistungen müssen ab sofort ausschließlich an die Insolvenzverwalterin erfolgen, um die ordnungsgemäße Abwicklung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Durchführung des schriftlichen Verfahrens
Das Insolvenzgericht hat für dieses Verfahren den schriftlichen Weg angeordnet. Als Stichtag, der einem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde der 15.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum haben Gläubiger die Möglichkeit, die Insolvenztabelle in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach einzusehen. Widersprüche gegen angemeldete Forderungen müssen schriftlich eingereicht werden und detaillierte Angaben zu Grund, Betrag und Rang enthalten.
Entscheidungsmöglichkeiten der Gläubiger
Innerhalb des schriftlichen Verfahrens können die Gläubiger bis zum genannten Stichtag über wesentliche Angelegenheiten mitentscheiden. Dies umfasst unter anderem:
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Die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder die Einsetzung eines Gläubigerausschusses.
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Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) sowie die Verwertung der Masse.
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Besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO.
Nach Ablauf der Frist gelten alle nicht bestrittenen Forderungen als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen anerkannt wurden, erhalten hierüber keine gesonderte Benachrichtigung.






