BYC-NewsRheinhessenInsolvenz der Blitz Gartec GmbH in Budenheim

Insolvenz der Blitz Gartec GmbH in Budenheim

Amtsgericht Mainz bestellt Sanierungsexperten Dr. Robert Schiebe – Wichtige Fristen für Gläubiger und Schuldner unter Aktenzeichen 280 IN 243/25

Über das Vermögen der Blitz Gartec GmbH, ansässig in der Hechtenkaute 12, wurde am 24. Februar 2026 um 07:55 Uhr offiziell das Verfahren zur Insolvenz in Budenheim eröffnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Y. Özer vertreten und ist unter der HRB 8753 beim Amtsgericht Mainz registriert.

Dr. Robert Schiebe zum Insolvenzverwalter bestellt

Mit der Eröffnung des Verfahrens hat das Insolvenzgericht den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz zum Insolvenzverwalter ernannt. Er übernimmt ab sofort die Kontrolle über das verbliebene Vermögen der Gesellschaft. Für alle Beteiligten der Insolvenz in Budenheim ist Dr. Schiebe nun die zentrale Anlaufstelle für Forderungen und rechtliche Abwicklungen.

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Handlungsaufforderung für Gläubiger und Debitoren

Im Zuge der Insolvenz in Budenheim wurden spezifische Fristen und Verbote ausgesprochen, die zwingend zu beachten sind:

  • Forderungsanmeldung: Alle Gläubiger müssen ihre offenen Forderungen bis spätestens zum 23. April 2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Hierbei sind Belege wie Urkunden und Rechnungen beizufügen.

  • Sicherungsrechte: Wer Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Blitz Gartec GmbH beansprucht, muss dies Dr. Schiebe unverzüglich mitteilen. Versäumnisse können hier zu Schadensersatzansprüchen führen.

  • Zahlungsverbot: Personen oder Firmen, die der Schuldnerin Geld schulden, dürfen keine Zahlungen mehr an die Blitz Gartec GmbH leisten. Um rechtssicher zu handeln, müssen diese Beträge direkt an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.

Schriftliches Verfahren und Prüfungstermin

Das Insolvenzgericht hat angeordnet, dass das Verfahren zur Insolvenz in Budenheim schriftlich durchgeführt wird. Ein persönliches Erscheinen der Gläubiger zu einem Termin ist somit zunächst nicht erforderlich.

Als Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde der 21. Mai 2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen alle schriftlichen Einwände oder Anträge bei Gericht eingegangen sein. Dies betrifft insbesondere:

  • Widersprüche gegen angemeldete Forderungen.

  • Anträge zur Person des Insolvenzverwalters oder zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses.

Der Fortgang der Insolvenz in Budenheim wird maßgeblich von den Prüfungsergebnissen des Verwalters abhängen, die nach dem Stichtag im Mai offiziell bewertet werden. Hier gibt es weitere Insolvenzmeldungen aus dem Rhein-Main-Gebiet

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