Das Amtsgericht Darmstadt hat am 30. Januar 2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung im Rahmen des Antragsverfahrens über die Insolvenz der Alshut Ladenbau GmbH beschlossen. Das in der Ziegeleistraße in Riedstadt ansässige Unternehmen wird von Geschäftsführerin S. Bohnenkamp vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Philip Konen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH aus Darmstadt bestellt. Er überwacht ab sofort die wirtschaftlichen Aktivitäten des Betriebs und prüft die Möglichkeiten für das weitere Verfahren.
Verfügungsbeschränkungen für das Unternehmen
Mit der eingeleiteten Insolvenz der Alshut Ladenbau GmbH treten sofortige rechtliche Einschränkungen in Kraft. Gemäß dem gerichtlichen Beschluss sind alle Verfügungen der Geschäftsführung nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurde ein Zahlungsverbot an das Unternehmen ausgesprochen.
Rechtsanwalt Philip Konen ist dazu ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Alshut Ladenbau GmbH einzuziehen. Drittschuldner wurden bereits aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser neuen rechtlichen Anordnung zu erbringen und auf das eingerichtete Insolvenzsonderkonto zu leisten.
Auskunftsersuchen an Behörden und Banken
Um die Vermögenslage im Zuge der Insolvenz der Alshut Ladenbau GmbH lückenlos aufzuklären, wurden Finanzbehörden, Banken und das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassende Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen zu erteilen. Dem Verwalter müssen alle Informationen zugänglich gemacht werden, die auch dem Unternehmen selbst zustehen würden.
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