Das Amtsgericht Wiesbaden hat weitreichende Sicherungsmaßnahmen für die in Mainz-Kastel ansässige AHE KFZ UG (haftungsbeschränkt) getroffen. Am Donnerstag, den 22. Januar 2026, wurde um 17:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Damit unterliegen sämtliche geschäftlichen Verfügungen des Unternehmens ab sofort einer strengen Kontrolle.
Sicherung des Vermögens und gerichtliche Auflagen
Mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts (Wiesbadener Straße 16, 55252 Mainz-Kastel) ist die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung eingeschränkt: Verfügungen über das Firmenvermögen sind nur noch dann rechtswirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter seine ausdrückliche Zustimmung erteilt.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingo Grünewald bestellt. Er gehört der renommierten Kanzlei Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt an und wird nun die wirtschaftliche Lage des Kfz-Betriebs prüfen.
Wichtiger Hinweis für Drittschuldner
Im Rahmen der Insolvenz AHE KFZ Mainz-Kastel ergeht eine formelle Aufforderung an alle Personen oder Unternehmen, die der AHE KFZ UG Geld schulden: Zahlungen dürfen gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses geleistet werden, um die Insolvenzmasse nicht zu gefährden.
Rechtsmittel und Fristen
Gegen die Anordnung der vorläufigen Verwaltung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden einlegen. Auch Gläubiger haben unter bestimmten Voraussetzungen (Rüge der internationalen Zuständigkeit) dieses Recht. Die Frist beginnt zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung bzw. mit der Zustellung des Beschlusses.
Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
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Büro: Rechtsanwalt Ingo Grünewald (Kanzlei Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt)
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Adresse: Straße der Republik 17-19, 65203 Wiesbaden
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Kontakt: Tel.: 0611 7638300 | E-Mail: wiesbaden@tbs-insolvenzverwalter.de




