StartWiesbadenInsolvenz der ICOE Care GmbH in Wiesbaden eröffnet

Insolvenz der ICOE Care GmbH in Wiesbaden eröffnet

Verfahrenseröffnung unter dem Aktenzeichen 10 IN 180/26 – Amtsgericht ordnet rein schriftliches Prüfungsverfahren bis September an

Das zuständige Insolvenzgericht des Amtsgerichts Wiesbaden hat am 24.06.2026 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ICOE Care GmbH offiziell eröffnet. Die gerichtliche Festlegung und Abwicklung der Insolvenz erfolgt unter dem Aktenzeichen 10 IN 180/26. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRB 35121 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Personal- und sonstigen Dienstleistungen im Auftrag öffentlicher und privater Auftraggeber durch Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Eike Edo Happe ernannt. Er führt das Verfahren über die Kanzlei c/o Eckert Insolvenzrecht GbR mit Sitz in der Abraham-Lincoln-Straße 30, 65189 Wiesbaden. Für die Anmeldung von Rechten oder zur direkten Kontaktaufnahme stehen die Telefonnummer 0611 20 52 666, die Telefaxnummer 0611 36 07 618 sowie die E-Mail-Adresse Eckert-Wiesbaden@eckert.law zur Verfügung.

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Fristen für Forderungsanmeldungen und Sicherungsrechte

Im Zuge der Verfahrenseröffnung sind alle Gläubiger der ICOE Care GmbH rechtlich aufgefordert, ihre offenen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des § 174 InsO bis spätestens zum 11.08.2026 anzumelden. Die Anmeldung hat in schriftlicher Form direkt beim Insolvenzverwalter zu erfolgen. Ihr sind sämtliche Nachweise, wie Urkunden, Verträge, Rechnungen oder sonstige bestehende Belege, beizufügen.

Darüber hinaus gilt für Gläubiger die Pflicht, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche konkreten Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Dabei müssen der betroffene Gegenstand, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die damit besicherte Forderung exakt benannt werden. Ein schuldhaftes Unterlassen oder eine Verzögerung dieser Mitteilung verpflichtet nach § 28 Abs. 2 InsO zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens. Personen oder Institutionen, die selbst noch finanzielle oder materielle Verpflichtungen gegenüber der ICOE Care GmbH besitzen (Drittschuldner), werden aufgefordert, ab sofort keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft zu leisten, sondern diese ausschließlich direkt an den Insolvenzverwalter abzuführen.

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Schriftliches Verfahren „Insolvenz der ICOE Care GmbH“

Das Amtsgericht Wiesbaden hat beschlossen, dass das gesamte Insolvenzverfahren im schriftlichen Wege durchgeführt wird (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Als verbindlicher Stichtag, der dem gesetzlichen Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde der 01.09.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen alle Einwände, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen sowie rechtliche Anträge schriftlich beim Insolvenzgericht eingegangen sein.

Dies betrifft wesentliche Beschlüsse, wie etwa Anträge zur Person des Insolvenzverwalters, die Beibehaltung oder Besetzung eines Gläubigerausschusses sowie Entscheidungen über den weiteren Fortgang des Betriebs. Hierzu zählen beispielsweise eine Unternehmensstilllegung, eine vorläufige Fortführung, die Ausarbeitung eines Insolvenzplans oder die Verwertung der Insolvenzmasse. Die Insolvenztabelle sowie die eingereichten Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem genannten Prüfungsstichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden zur Einsicht für alle Beteiligten ausgelegt.

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