Tiger
Tiger Tiergarten Waldeck

Nachrichten Ingelheim | Der Ausbau des Tigergarten Waldeck in Ingelheim darf nicht vollzogen werden. Das Verwaltungsgericht Mainz hat an diesem Mittwoch die Entscheidung getroffen. Die Kammer wies die Klage des „Tiger-Garten Waldeck Verein“ gegen die Stadt Ingelheim auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids ab.

 


Vier der vom aussterben bedrohten Bengal Tiger leben derzeit im Tiergarten Waldeck. Die Kreisverwaltung Ingelheim genehmigte die Haltung von 8 Großkatzen auf dem Gelände. Eine Verschärfung des Haltungsgesetzes untersagt dieses jedoch im Gegenzug. Das neue Haltungsgesetz besagt, dass ein Auslauf von 100 Quadratmetern pro Tier gewährleistet werden muss. Das bedeutet, es dürfen nur vier Tiger in dem jetzigen Gehege des Tiergartens gehalten werden.

Der Verein möchte das Gehege um 200 Quadratmeter erweitern, damit weitere Großkatzen der Art dort untergebracht werden können. Die Erweiterung würde die Haltung von zwei weiteren Tigern ermöglichen. Die Stadt Ingelheim hält dieses Bauprojekt jedoch für nicht zulässig. Es würde das Landschaftsbild und den Erholungswert beeinträchtigen. Das Gericht entschied zugunsten der Stadt Ingelheim. Beide Parteien haben die Möglichkeit eine Berufung zu beantragen. Die nächste Instanz des Verfahrens wäre dann das Oberverwaltungsgericht in Koblenz