Ingelheim bei Nacht 6
Ingelheim bei Nacht 6

Die Corona-Situation im Landkreis Mainz-Bingen stabilisiert sich. „Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises hat sich in den letzten Tagen bei einem Wert von etwa 70 eingependelt. Damit sind die Infektionszahlen zwar weiterhin hoch, die Entwicklung gibt aber dennoch Hoffnung“, so der für das Gesundheitsamt zuständige Kreisbeigeordnete Erwin Malkmus.

Nach wie vor finden die meisten Infektionen im privaten Umfeld statt

In und um Ingelheim sind vereinzelt auch Schulen und Kitas betroffen. Solche einzelnen Ausbrüche, wie auch tagesaktuell im Asylantenwohnheim in Bingen, lassen den Inzidenzwert des Landkreises derzeit stagnieren. Dort sind zurzeit drei von 19 Bewohnerinnen und Bewohnern infiziert. Für alle wurde Quarantäne angeordnet.

Das Gesundheitsamt des Kreises ist verhalten optimistisch: „Bisher haben sich die Öffnungsschritte zum Christi Himmelfahrtswochenende noch nicht in den Fallzahlen niedergeschlagen. Wir hoffen, dass dies so bleibt und wir die zu den nächsten Wochenenden anstehenden Lockerungen genießen können. Solange wir uns an die vorgegebenen Konzepte halten, kann das gelingen“, so Erwin Malkmus weiter. Ab dem Freitag, 21. Mai 2021, gilt die zweite Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz. Damit tritt auch die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft, in der weitere Lockerungen für Kultur und Sport festgesetzt wurden. Kultur im Freien ist danach auf festen Plätzen und unter Vorlage eines negativen Testergebnisses mit bis zu 100 Personen möglich. Auch der Gruppensport mit maximal fünf Personen aus fünf unterschiedlichen Haushalten ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Mit der neuen Verordnung treten folgende Änderungen in Kraft:

Bei einer Inzidenz unter 100:

Kultur im Freien mit maximal 100 Zuschauern auch beim Sport auf festen Plätzen sind wieder möglich. Ein vorangegangener negativer Test ist Pflicht. Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.

Kontaktloser Gruppensport außen ist unter Aufsicht einer Trainerin oder eines Trainers mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten wieder möglich.

Das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit entfällt.

Bei einer Inzidenz unter 50:

Kulturelle und gastronomische Angebote in Innenräumen können mit entsprechendem Testkonzept und festen Plätzen wieder wahrgenommen werden.

Angebote auf Ausflugsschiffen sind grundsätzlich analog zu den Regelungen in der Gastronomie wieder möglich. Dabei ist die aktuelle Inzidenz „Unter 100“ oder „Unter 50“ entscheidend.

Darüber hinaus wurde die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung an die neue Version der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst, die dieser am 13. Mai 2021 erlassen hat. Neben den Ausnahmen für symptomlose geimpfte und symptomlose genesene Personen gibt es nur kleinere Anpassungen: Beispielweise können sich Einreisende aus einfachen Risikogebieten sofort „freitesten“ lassen und nicht erst nach fünf Tagen. Zudem müssen sich Kinder bis zum sechsten Geburtstag nicht auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.

Sollte sich der positive Trend wie bisher fortsetzen, so ist ab dem 2. Juni eine dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz vorgesehen, die weitere Erleichterungen im Bereich des Tourismus, der Freizeit, des Sports und der Kultur vorsieht.