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Freizeit & Urlaub |  Früher konnten fast alle Schüler der vierten Klasse sicher schwimmen. Heute können das nicht einmal mehr die Hälfte der 10-Jährigen, berichtet die Deutsche Lebensrettungs Gesellschaft (DLRG). Das sei einer der Hauptgründe, warum so viele Badeunfälle an Seen, Flüssen oder in Schwimmbädern passieren.


Schwimmlernhilfen mit Bedacht kaufen

Dabei lassen sich die Bewegungsabläufe vor allem im frühen Kindesalter spielerisch erlernen. Um die Kinder zu unterstützen, bietet der Handel eine breite Palette an Schwimmlernhilfen. Neben dem Klassiker, den orangefarbenen Schwimmflügeln, gibt es auch noch aufblasbare Reifen und Ringe, Schwimmwesten, Gürtel und Vieles mehr. Doch nicht jede Schwimmlernhilfe erfüllt ihren Zweck.

Schwimmhilfen sind kein Spielzeug

Beim Kauf solcher Lernhilfen gibt es eine Kennzeichnung, auch die Eltern achten sollten. Diese lautet: EN 13138. Es handelt sich dabei um eine Sicherheitsnorm, nach der alle Schwimmlernhilfen geprüft werden müssen. Lediglich Produkte mit dieser Kennung eignen sich auch wirklich als Schwimmhilfe. Produkte hingegen mit den Kennungen EN 71 oder EN ISO 25649 sind lediglich Wasserspielzeuge oder schwimmende Freizeitartikel und nicht als Schwimmlernhilfe geeignet. Was überhaupt nicht zulässig ist, weder als Lernhilfe, noch als Spielzeug, sind Wasserspielzeuge mit Beinöffnungen wie beispielsweise Gummiboote oder -autos. Diese können für ungeübte Kleinkinder eine echte Gefahr darstellen.

Auch das GS-Zeichen von TÜV Rheinland bietet eine gute Orientierung beim Kauf sicherer Schwimmlernhilfen. Dieses Zeichen steht für eine geprüfte Sicherheit und lässt erkennen, dass die Gesetzlichen Grenzwerden für Schadstoffe bei dem Produkt nicht überschritten wurden. Zudem gibt es bei den geprüften Schwimmlernhilfen immer mindestens zwei separate Luftkammern und versenkbare Aufblasventile mit sogenannten Rückschlagkappen. Durch die beiden Luftkammern ist gewährleitet, dass auch Kinder die nicht schwimmen können an der Oberfläche gehalten werden, sollte eine der beiden Kammern mal defekt sein. Die speziellen Ventile verhindern zudem, dass die Luft auf schlagartig entweicht, sollten diese geöffnet werden.

Kinder nicht ohne Aufsicht schwimmen lassen

So gut geprüfte Schwimmlernhilfen auch sein mögen, es kann immer mal etwas schief gehen. Besonders aus diesem Grund sollte man Kleinkinder und Kinder, die nicht schwimmen können, niemals unbeaufsichtigt im Wasser planschen lassen. Dabei ist vor allem die Fürsorgepflicht der Eltern gefragt.

Im Alter von etwa vier Jahren sollten Kinder langsam schwimmen lernen und dann auch auf die Schwimmlernhilfen verzichten. Hierbei können unter anderem auch spezielle Schwimmkurse für Kinder helfen, damit die Kleinen zu sicheren und guten Schwimmern werden.