Das vergangene Wochenende war für die Mainzer Polizei von massiven Verkehrsverstößen geprägt. Die Polizei stoppte ein Autorennen in der Mainzer Innenstadt, zudem wurden mehrere technisch veränderte Motorräder kontrolliert.
Raser in der Fußgängerzone gestoppt
Besonders dreist agierten zwei junge Fahrer in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 01:30 Uhr. Eine Streife beobachtete zwei Pkw, die mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit verbotswidrig durch die Fußgängerzone am Gutenbergplatz rasten.
Riskante Manöver beim Autorennen in der Mainzer Innenstadt
An einer roten Ampel positionierten sich die Beamten direkt hinter den Verdächtigen. Während der Wartezeit betätigte der hintere Fahrer mehrfach die Lichthupe, offenbar um das Tempo zu forcieren. Sobald die Ampel auf Grün sprang, beschleunigten beide Fahrzeuge stark und bogen in die Weißliliengasse ab.
In der Kurve kam es zu einem gefährlichen Überholmanöver. Auch an der nächsten roten Ampel zeigten sich die Fahrer uneinsichtig: Bei Grün fuhren sie mit quietschenden Reifen und weit überhöhtem Tempo an, bevor die Polizei die Verfolgung aufnahm und beide Fahrzeuge stoppte.
Konsequenzen nach dem Autorennen in der Mainzer Innenstadt
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um zwei 18-Jährige handelte, die jeweils mit den Fahrzeugen ihrer Eltern unterwegs waren. Die Polizei leitete umgehend Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein.
Den jungen Fahrern drohen nun empfindliche Strafen und der Entzug der Fahrerlaubnis, da ein solches Autorennen in der Mainzer Innenstadt eine erhebliche Gefährdung für Passanten darstellt.
Motorrad-Kontrollen ergänzen Einsatz
Bereits am Freitagabend gegen 19:40 Uhr geriet eine Gruppe von sieben Motorradfahrern in der Rheinstraße in das Visier der Ordnungshüter. Die Fahrer fielen durch mutwilliges Aufheulen der Motoren und extreme Lärmbelästigung auf. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten fest, dass an zwei Maschinen die sogenannten dB-Eater aus den Auspuffanlagen entfernt worden waren.
Da die Betriebserlaubnis dadurch erloschen war, untersagte die Polizei die Weiterfahrt und leitete Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Verantwortlichen ein.








