Fahrradstaender
Fahrradstaender

Nachrichten Hessen | Neue Immobilien mit mehr als zwei Wohnungen sowie sonstige Gebäude müssen künftig im Bundesland Hessen eine festgelegte Zahl von erreichbaren Fahrradabstellplätzen besitzen. Ebenfalls sind auch Plätze für Lastenräder und andere Spezialräder bereitzustellen.


Ab November 2020 tritt die Verordnung in Kraft

Die hessische Verordnung tritt ab dem 1. November 2020 in Kraft, das teilte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir an diesem Freitag in einer Pressemeldung mit. Die Landesbauordnung vom Bundesland Hessen schreibt Fahrradabstellplätze bereits seit einiger Zeit vor. Die Einzelheiten dieser Vorschrift wie Anzahl und Größe bleiben jedoch den Kommunen selbst überlassen.

„Allerdings haben nicht alle Städte und Gemeinden die erforderliche Satzung erlassen. Diese Arbeit nehmen wir ihnen jetzt ab, ohne die Kommunen dabei zu bevormunden. Sollte eine Stadt oder Gemeinde für ihre örtlichen Verhältnisse abweichende Regelungen treffen wollen, hat sie noch bis November Zeit dafür.“ erläuterte Al-Wazir.

Die Verordnung für Fahrradstellplätze erfasst Wohnhäuser nur, wenn sie mehr als zwei Wohnungen aufweisen. Dabei bestimmt sie, dass ein Fahrradabstellplatz je 35 Quadratmeter Wohnfläche und ein Sonderfahrradabstellplatz je 105 Quadratmeter Wohnfläche zu errichten ist. Bei Schulen hingegen ist die Zahl der Schüler maßgeblich, bei Wohnheimen die Bettenzahl, bei Bürogebäuden die Nutzfläche, bei Theatern und Kinos die Anzahl der Sitze.